Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 14. Mai 1865
Bezirksgemeinde vom 14. Mai 1865
Landammann:
Karl Emanuel Müller
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Wahl eines Bezirksammanns auf einjährige Amtsdauer / Wahl eines Bezirksstatthalters auf gleiche Dauer / Wahl eines Bezirksseckelmeisters und Bauherrn auf gleiche Dauer / Begehren für Abtretung von Allmendplätzen u. dgl. / Wahlen zweier Suppleanten des Bezirksgerichts / Antrag betreffend das Ausfahren auf auswärtige Weiden / Antrag betreffend das verbotene Wildheusammeln / Siebengeschlechts-Begehren der Gemeinden Silenen und Gurtnellen
Antrag betreffend das Ausfahren auf auswärtige Weiden
Antrag:
«Der Bezirksrath,
Um in billiger Berücksichtigung der eingelangten Gesuche die gesetzlichen Beschränkungen, betreffend das Ausfahren auf auswärtige Weiden, den Verhältnissen entsprechend zu erleichtern,
Beantragt bei der h. Bezirksgemeinde dass sie beschliesse,
1. Für das vom Mai bis zur Alpfahrt durch hiesige Angehörige auf auswärtige Weiden getriebene und nachher auf hiesigen Allmenden gesömmerte Vieh sei der Auflag künftighin auf Fr. 2 per Kuhessens ermässigt.
2. Der Bezirksrath ist mit der Vollziehung beauftragt.»
Ergebnis:
Die Bezirksgemeinde, um in billiger Berücksichtigung der eingelangten Gesuche die gesetzlichen Beschränkungen, betreffend das Ausfuhren auf auswärtige Weiden, den Verhältnissen entsprechend zu erleichtern, beschliesst auf Antrag des Bezirksrates:
1. Für das vom Mai bis zur Alpfahrt durch hiesige Angehörige auf auswärtige Weiden getriebene und nachher auf hiesigen Allmenden gesömmerte Vieh sei der Auflag künftig auf 2 Franken per Kuhessens ermässigt.
2. Der BezirkSrath ist mit der Vollziehung beauftragt.
Quelle:
Abl UR 1865, nach S. 120 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1865, S. 136-137 (Verhandlungen).
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