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Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 6. Mai 1849
Kantonsgemeinde vom 6. Mai 1849
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Karl Franz Lusser
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Verfassungs- und Gesetzesrevision - Wahl eines Verfassungsrates / Regulierung des Hypothekarwesens / Gesetzeserweiterung betreffend die Offizierswahlen / Gutachten des Landraths über die «Annahmsweise» alter Hintersässen / Das Heiraten der «Tolerierten» in auswärtigen Staaten / Fortbestand des Artilleriekorps / Wahlen der Vorgesetzten / Entlassungsgesuch eines Regierungsrats / Wahl eines amtlichen Läufers / Wahl der Ammannrichter.

Verfassungs- und Gesetzesrevision - Wahl eines Verfassungsrates.
Antrag: «Die am 19. Christmonat 1847 abgehaltene Landsgemeinde hatte den Landrath beauftragt, eine Revision der Verfassung und Gesetze, mit möglichster Berücksichtigung des Landes Sitten und Gebräuche vorzunehmen, und gutachtliche Vorschläge über allfällig nothwendig erachtete Verbesserungen, der Landsgemeinde zu hinterbringen. Nachdem sich aber seit jenem Zeitpunkte, zumal durch das, damals noch unvorgesehene, Inslebentreten einer neuen schweizerischen Bundesverfassung, die Verhältnisse in dem Maße geändert hatten, daß der Landrath annehmen zu müssen glaubte, daß jenes Mandat auf diese nicht mehr passe, und vielmehr eine totale Verfassungsrevision am Platze sein und gewünscht werden dürfte, so hat derselbe unterm 28. Christmonat v. J. den Beschluß gefaßt: „Es sei eine Revision der Verfassung und Gesetze vor der Hand vertaget, und bei der künftigen ordentlichen Mailandsgemeinde frische Aufträge und Vollmachten hierüber einzuholen. Der h. Landsgemeinde kommt demnach zu, die weitern diesfälligen Beschlüsse zu fassen.»
  
Ergebnis: Landammann und die Kantonsgemeinde erachten eine Revision der Verfassung und der Gesetze des Kantons für zweckmässig und notwendig. Es soll dabei jedoch auf die Gewohnheiten, Gebräuche und Sitten des Landes Rücksicht genommen werden. Hierzu wird von der Landsgemeinde eine aus 21 Mitgliedern bestehende Verfassungskommission gewählt:

1) Landammann Dr. Karl Franz Lusser von Altdorf;
2) Regierungsrat Johann Andreas Infanger von Altdorf;
3) Landesstatthalter Alexander Muheim von Altdorf;
4) Landesfürsprech und Nationalrat Florian Lusser von Altdorf;
5) Landessäckelmeister Xaver Schillig von Altdorf;
6) Rathsherr und Ständerat Jost Muheim von Altdorf;
7) alt Talammann und Ständerat Josef Fidel Christen von Andermatt;
8) alt Landammann Vinzenz Müller von Altdorf;
9) Regierungsrat Ambros Trachsel von Erstfeld;
10) Schullehrer Josef Maria Walker von Silenen;
11) Rathsherr und Aidemajor Dominik Epp von Altdorf;
12) alt Regierungsrat Ingenieur Karl Emanuel Müller von Altdorf;
13) Ratsherr Johann Walker von Wassen;
14) alt Landammann Anton Schmid von Altdorf;
15) Ratsherr Paul Gisler von Bürglen;
16) Gemeindeschreiber Franz J. Huber von Seelisberg;
17) Rathsherr Josef Anton Gisler jun., von Spiringen;
18) Rathsherr Joseph Anton Bumann von Attinghausen;
19) alt Talammann Adelbert Nager von Andermatt;
20) Ratsherr Johann Wipfli von Erstfeld;
21) Ratsherr Franz Stadler von Schattdorf.

   
Quelle: Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 069-074; Nr. 19, 09.05.1849, S. 091-094.

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022