Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 10. Mai 1868
Bezirksgemeinde vom 10. Mai 1868
Landammann:
Joseph Arnold
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Wahl eines Bezirksammanns / Wahl eines Bezirksstatthalters / Wahl eines Seckelmeisters und Bauherrn des Bezirkes / Begehren für Abtretung von Allmendplätzen / Erneuerungswahlen für das Bezirksgericht.
Begehren für Abtretung von Allmendplätzen
Antrag:
«Begehren für Abtretung von Allmendplätzen etc.»
Ergebnis:
Infolge Berichtes über die vom Bezirksrat angeordnete Prüfung der eingelangten Begehren für Abtretung von Allmendplätzen, Rüttinen und dgl. werden bewilligt:
1) Dem Joh. Joseph Schilter, von Attinghausen, die Benutzung des Seeleins auf Sewli zur Fischzucht für unbestimmte Zeit, unter der Bedingung, dass dasselbe nicht eingefriedet werden darf und keinerlei Vorkehrungen getroffen werden sollen, wodurch das Wasser verunreinigt und zur Benützung für Menschen und Vieh unbrauchbar gemacht würde.
2) Für die Schule in Seedorf zirka 500 Klafter teils Rütteligärten, teils Sumpfland und Gestrüpp, nahe am See, zur Benutzung auf 30 Jahre. Bei der Ausmarchung hat sich der Bezirksrat vertreten zu lassen.
3) Dem Bezirksrat Franz Jnfanger, von Flüelen, zirca 900 Klafter Grund, beim Gruonbach, im Winkel, ob und an seiner dortigen Liegenschaft zu deren Sicherung als Hagrichtung für Eigentum, mit Vorbehalt freien Durchpasses durch das abgetretene Land bei hohem Seestand. Alle übrigen Begehren werden üblicherweise an die Auffahrtsgemeinde (21.05.18689 im Gemeindehause zu Altdorf zur Behandlung und Erledigung überwiesen.
Quelle:
Abl UR 1868, nach S. 168 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1868, S. 189-190 (Verhandlungen).
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