Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Donnerstag, 6. Mai 1869
Bezirksgemeinde vom 6. Mai 1869
Landammann:
Joseph Arnold
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Wahl eines Bezirksammanns / Wahl eines Bezirksstatthalters / Wahl eines Säckelmeisters und Bauherrn des Bezirkes / Begehren für Abtretung von Allmendplätzen / Militärschiessplatz / Paternitätsgesetz / Verlängerung der Konzession für Benutzung der Badquelle / Wahl dreier Landmarcher.
Begehren für Abtretung von Allmendplätzen
Antrag:
«Unter den dieses Jahr eingelangten Begehren sind folgende hervorzuheben, welche wegen ihrer Erheblichkeit von der Bezirksgemeinde selbst behandelt werden dürften:
Altdorf. Es verlangt die Gemeinde Altdorf, dass der Löhn- und Schiesshüttenplatz, um weitere Verbauungen zu verhindern, und geeignete Verschönerungen zu ermöglichen, als öffentliche Dorfplätze von Altdorf erklärt werden, unter Vorbehalt aller bisherigen Rechte betreffend Strassen und Wege, Abhaltung von Märkten, Ausstellungen u. dgl.
Es wird dieses Gesuch aus Rücksichten des öffentlichen Interesses und der Aesthetik der Bezirksgemeinde zur Bewilligung empfohlen.
Flüelen. Begehren des Maria Muheim im Zeissig um Abtretung von zirka 800 Quadrat-Klafter Allmend an seinem Bachmätteli als Hagrichtung (beziehungsweise für Eigen) unter Vorbehalt aller bestehenden Rechtsamen.
Es muss auf Abweisung dieses Begehrens angetragen werden, weil eine solchartige Allmendabtretung, ohne gleichzeitigen Austausch, gesetzlich nicht zulässig ist.
Bezüglich aller übrigen Begehren um Allmendabtretungen wird deren Ueberweisung an die Auffahrtgemeinde (welche Sonntags den 9. Mai abgehalten wird) beantragt.»
Ergebnis:
Auf Verlangen der Gemeinde Altdorf werden der Lehn- und Schiesshüttenplatz, um weitere Verbauungen zu verhindern und geeignete Verschönerungen zu ermöglichen, als öffentliche Dorf-Plätze von Altdorf erklärt unter Vorbehalt aller bisherigen Rechte betreffend Strassen und Wege, Abhaltung von Märkten sowie Ausstellungen.
Dem Begehren des Maria Muheim, von Flüelen, um Abtretung von ca, 800 Klafter Allmend wird nicht entsprochen. Alle übrigen eingegangenen Begehren um Abtretung von Allmendplätzen werden üblicherweise an die Auffahrtgemeinde zur Behandlung und Erledigung überwiesen.
Quelle:
Abl UR 1869, nach S. 160 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1869, S. 160-161 (Verhandlungen).
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