Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 8. Mai 1870
Bezirksgemeinde vom 8. Mai 1870
Landammann:
Landschreiber:
Geschäfte:
(Einträge gemäss Beratungsgegenstände)
(Holzauffuhrverbote)
Antrag:
Ergebnis:
Die Bezirksgemeinde, entsprechend dem Begehren eines Siebengeschlechts, in Abänderung der Landrathserkanntniss vom 15. Februar 1850 und der Bezirksrathserkanntniss vom 19. April 1854, beschliesset: „dasjenige Holz, welches von den Gemeinden oder Korporationen aus Bannwäldern an öffentlichen Steigerungen oder sonst, ohne einen bestimmten Zweck, gekauft wird, sei im Holzausfuhrverbote der Gemeinden Spiringen und Unterschächen nicht inbegriffen."
Quelle:
Abl UR 1870, nach S. ... (Beratungsgegenstände); Abl UR 1870, S. ... (Verhandlungen).
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