Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 14. Mai 1871
Bezirksgemeinde vom 14. Mai 1871
Landammann:
Dominik Epp
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Wahl eines Bezirksammanns / Wahl eines Bezirksstatthalters / Wahl eines Seckelmeisters und Bauherrn des Bezirkes / Begehren für Abtretung von Allmendplätzen / Gesetzesentwurf betreffend das Forstwesen / Antrag füreinen Beitrag zur Fortsetzung der Fahrstrasse von der Kirche in Seelisnerg bis Treib.
Begehren für Abtretung von Allmendplätzen
Antrag:
«Nach vorgenommener Prüfung der dieses Jahr aus sämmtlichen Gemeinden, Seedorf und Bauen ausgenommen, eingegangenen Begehren findet der Bezirksrath folgende hervorheben zu sollen, die sich ihrer Erheblichkeit wegen zur selbsteigenen Behandlung durch die Bezirksgemeinde eignen.
Wassen. 1. Hrn. Gebr. Gärig verlangen 3Klafter Allmend beim „Riedgarten" als Eigen behufs Benutzung des dort befindlichen Wassers.
2. Kasp. Jos. Bumann, Wirth, begehret zirka 10 Klafter Allmend auf „Hirmi" als Hagrichtung für Eigen gegen eine billige vom Gemeinderathe zu bestimmende Entschädigung zu Gunsten dortigen Spitales.
3. Die Ortschaft Göschenen verlangt zur Verwendung für das Pfrundhaus: a) Abtretung von 2 Allmendgärten im „Stäubiloch" als Eigen; b) das Privilegium, 3 Tristbetten: die „Balmegg" in der Schöllenen, die „untere Goldern" und das „große Brunnenthal" in der Schwändi, dem Weidgang unschädlich, während 6 Jahren zu heuen; c) Abtretung eines Stückes Allmend, die sog. „Höll", für Eigenthum.
Bürgeln. Hr. Martin Arnold, Säger, verlangt den dem Mstr. Jos. Mar. Stadler im Jahr 1854 bewilligte Rüttigarten zwischen der gedeckten Brücke und der Parquetterie Fabrik, um darauf eine Säge zu erstellen.
Flüelen. 1. Hr. Karl Rud. Müller von Altdorf begehret zirka 13 Klafter Sumpfboden vom sog. Schiffsgraben als Hagrichtung an sein Mätteli (ehemals dem Franz Zwyssig zugehörend) als Hagrichtung für Eigen. Die Gemeinde Flüelen setzet die Bedingung, dass die zu erstellende Mauer so fundamentirt werde, damit sie bei Errichtung eines Wassersammlers daselbst behufs Benützung in Nothfällen nicht behindert sei.
2. Verlangen von Hrn. Weibel Joseph Ziegler um Abtretung von 4—5 Fuss vom untern Kirchgässlein als Hagrichtung an sein Hausgelände für Eigen.
3. Hr. Rathsherr Anton Muheim verlangt 40 Klafter vom See und unter der Arenstrasse in denselben abgelagerten Schuttgrund als Hagrichtung für Eigen.
Der Bezirksrath trägt auf Abweisung dieses Begehrens an, weil dieser Platz für Materialablagerung sich eignet und später in anderer Weise für den Bezirk nutzbar werden kann.»
Ergebnis:
Die aus sämtlichen Gemeinden, mit Ausnahme von Schattdorf, Bauen und Seedorf, eingelangten, vom Bezirksrate geprüften Begehren um Abtretung von Allmendplätzen, werden zur Erledigung an die am 18. Mai 1871 sich versammelnde Auffahrtsgemeinde überwiesen, mit Ausnahme der im Zirkular besonders Erwähnten, welche von der Bezirksgemeinde selbst die Erledigung erhalten und zwar in entsprechendem Sinne, einzig wird das Begehren von Ratsherr Anton Muheim von Flüelen abgewiesen und die Bewilligung zweier Allmendgärten im Stäubiloch auf 30 Jahre beschränkt. Die aus der Gemeinde Seedorf verspätet eingetroffene Eingabe von Allmendbegehren wird auf nächstes Jahr zurückgelegt.
Quelle:
Abl UR 1871, nach S. 122 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1871, S. 132-133 (Verhandlungen).
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