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BEZIEHUNGEN

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Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Donnerstag, 9. Mai 1872
Bezirksgemeinde vom 9. Mai 1872

Landammann: Dominik Epp
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Wahl eines Bezirksammanns / Wahl eines Bezirksstatthalters / Wahl eines Seckelmeisters und Bauherrn des Bezirkes / Begehren für Abtretung von Allmendplätzen / Erneuerungswahlen für das Bezirksgericht / Kreditbegehren für eine Korrektion der Reuss beim Kummeneck / Vollmachtbegehren für Veräusserung von Allmendplätzen in Göschenen / Siebengeschlechtsbegehren wegen Aufenthalt in Ennetmärcht.

Kreditbegehren für eine Korrektion der Reuss beim Kummeneck
Antrag: «Der Bezirksrath,
Nach Kenntnissnahme von den Bundesbeschlüssen betreffend Subventionirung von Schutzbauten an Wildwassern, in Betracht:

1. dass durch besagte Beschlüsse die Gelegenheit geboten ist, verschiedene Korrektionen der Reuß an besonders nothwendig erachteten Stellen mit weniger als der Hälfte Kosten auszuführen , indem man auf eine Unterstützung des Bundes mit 53 ½ %, sowie unter Umständen noch auf einen weitern Beitrag aus dem Schutzbautenfond rechnen kann;
2. dass die Beanspruchung solcher Unterstützung aber an die Bedingung sich knüpfet, dass die betreffenden Schutzwerke bis Ende des Jahres 1877 zur Vollendung gebracht sein müssen;
3. dass nun vorab ein Durchstich des Kummenecks als ein Werk betrachtet werden muss, das zur grössern Sicherung und zum wesentlichen Nutzen des ober- und unterhalb liegenden Grundeigenthums gereichen und der Reusskorrektion die Krone aufsehen würde;
4. dass die Ausführung desselben laut vorliegendem Plan und Kostenberechnung im Ganzen einen Kostenaufwand von zirka Fr. 44,000 erfordern würde;
5. dass mit Recht erwartet werden darf, dass die betreffenden Wehrrsteuern einer Mitbetheiligung in billigem Masse sich nicht entziehen werden, beantraget bei der h. Bezirksgemeinde, dass sie beschliesse:

1. Der Bezirk Uri spricht grundsätzlich seine finanzielle Betheiligung für planmäßige Ausführung des Durchstiches des Kummenecks bei Attinghausen aus, wofern die betreffenden Wehregenossenschaften sich ebenfalls zu einem angemessenen Beitrage herbeilassen werden, so dass das Werk noch vor Ende 1877 in Ausführung gebracht werden kann.
2. Der Bezirksrath wird mit der weitern Vollziehung dieser Schlussnahme beauftragt, und ihm der Kredit für Beibringung der erforderlichen Geldmittel bewilligt.»

  
Ergebnis: Die Bezirksgemeinde, in Betracht,
1. dass durch die Bundesbeschlüsse betreffend Subventionierung von Schutzbauten an Wildwassern die Gelegenheit geboten ist, verschiedene Korrektionen der Reuss an besonders notwendig erachteten Stellen mit weniger als der Hälfte der Kosten auszuführen, indem man auf eine Unterstützung des Bundes mit 53 ½, sowie unter Umständen noch auf einen weitern Beitrag aus dem Schutzbautenfonds rechnen kann
2. dass die Beanspruchung solcher Unterstützung aber an die Bedingung geknüpft ist, dass die betreffenden Schutzwerke bis Ende des Jahres 1877 zur Vollendung gebracht sein müssen;
3. dass nun vorab ein Durchstich des Kummenecks als ein Werk betrachtet werden muss, das zur grösseren Sicherung und zum wesentlichen Nutzen des ober- und unterhalbliegendcn Grundeigentums gereichen und der Reussorreklion die Krone aufsetzen würde;
4. dass die Ausführung desselben laut vorliegendem Plan und Kostenberechnung im Ganzen einen Kostenaufwand von zirka Fr. Fr. 44’000 erfordern würde;
5. dass mit Recht erwartet werden darf, dass die betreffenden Wehresteuern einer Mitbeteiligung in billigem Masse sich nicht entziehen werden, beschliesst:

1. Der Bezirk Uri spricht grundsätzlich seine finanzielle Beteiligung für planmässige Ausführung des Durchstiches des Kummenecks bei Attinghausen aus, wofern die betreffenden Wehregenossenschaften sich ebenfalls zu einem angemessenen Beiträge herbeilassen werden, so dass das Werk noch vor Ende 1877 in Ausführung gebracht werden kann.
2. Der Bezirksrat wird mit der weitern Vollziehung dieser Schlussnahme beauftragt, und ihm der Kredit für Beibringung der erforderlichen Geldmittel bewilligt.

   
Quelle: Abl UR 1872, nach S. 130 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1872, S. 143-144 (Verhandlungen).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022