Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 2. Mai 1926
Landsgemeinde vom 2. Mai 1926
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Carl Huber
Landschreiber:
Friedrich Gisler
Geschäfte:
Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Ersatzwahl in das Obergericht / Ersatzwahlen in das Landgericht Uri / Revision des Steuergesetzes / Festsetzung der Steueransätze für die Periode 1927 bis und mit 1930 / Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer / Ausrichtung von Staatsbeiträgen für die Bekämpfung der Staubplage / Volksbegehren betreffend Finanzierung der Bekämpfung der Staubplage / Volksbegehren betreffend einer Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Antrag:
Link zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 2. Mai 1926
Ergebnis:
Die Landsgemeinde nimmt auf Antrag des Landrats das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer an. Das Volksbegehren betreffend einer Erbschafts- und Schenkungssteuer wird daraufhin zurückgezogen.
Quelle:
Abl UR 1926, Nr. 15, 15.04.1928, nach S. 240, 1-23 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1926, Nr. 18, 06.05.1926, S. 281 f. (Verhandlungen).
|
DIE IM GESCHÄFT BEHANDELTEN GESETZESBESTIMMUNGEN
|
LANDSGEMEINDE URI
BEZIRKSGEMEINDE URI
VOLKSABSTIMMUNGEN
VERFASSUNGEN DES KANTONS URI
|