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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 2. Mai 1897
Landesgemeinde vom 2. Mai 1897
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Florian Lusser
Landschreiber: Joseph Zieri
Geschäfte: Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Wahl von 3 Mitgliedern und 4 Ersatzmännern ins Obergericht / Wahl von 4 Mitgliedern und 3 Ersatzmännern ins Kriminalgericht / Wahl von 4 Mitgliedern und 3 Ersatzmännern ins Kreisgericht Uri / Wahl von 3 Mitgliedern und 3 Ersatzmännern ins Kreisgericht Ursern / Armengesetz / Bürgerrechtsgesuche (Stengele, Barengo) / Initiativbegehren (Aufhebung des Konkursamts) / Erneuerungswahl der Landschreiber / Erneuerungswahl der Landesfürsprecher / Erneuerungswahl der Landweibel.

Armengesetz.
Antrag: Link zum Armengesetz vom 2. Mai 1897

Ergebnis: Die landrätliche Vorlage eines Armengesetzes wird ohne Gegenantrag und unverändert angenommen. Das Gesetz tritt mit Neujahr 1898 in Kraft.

Quelle: Abl UR 1897, Nr. 15, 15.04.1897, nach S. 168, 1-23 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1897, Nr. 18, 06.05.1897, S. 189 ff. (Verhandlungen).

DIE IM GESCHÄFT BEHANDELTEN GESETZESBESTIMMUNGEN

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022