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Zitate zum Verkehr in Uri

Samstag, 31. Januar 1903

Biref eines Automobilisten
"Ich fuhr am 7. August mit einem Kraftwagen von Vitznau nach Göschenen zu, um eine Tour nach dem St. Gotthard zu machen. Kurz vor Silenen hatten wir einen kleinen Aufenthalt, was zur Folge hatte, dass gleich ein Dutzend Landesbewohner um den Wagen herumstanden und uns mit allerlei Fragen belästigten. Um dieses lästige Fragen abzuschneiden, antworteten wir immer nur: 'Über den Gotthard nach Italien.' Einer der Zuschauer, der uns wegen seines Négligés und seiner Wissbegier auffiel, machte dabei ungläubige Bemerkungen, die wir dahin auslegten, dass er wohl daran zweifle, dass unsere Maschine die Steigung nehmen könne. Als wir Göschenen erreichten, war es kurz nach 10 Uhr nachts und wir mussten, wenn wir den Wagen in die Remisé des Hotels Göschenen einstellen wollten, den Ort ganz durchfahren, bis auf die Strecke nach Andermatt, wo eines der letzten Häuser rechts die besagte Remisé war. Im Augenblicke, als ich dieselbe rechts erkannte, wurde ich gewahr, dass auf eine Entfernung von ca. 20 Schritte die hier sehr enge Strasse durch einen unbeleuchteten Leiterwagen verbarrikadiert war. Ich brachte meinen Wagen sofort zum Stehen und im gleichen Moment stürzten aus dem Dunkel zwei Polizeibeamte hervor, die mich aufforderten, meine Maschine abzustellen, da der Wagen polizeilich festzuhalten sei und wir auf die Wache zu folgen hätten, wo wir zunächst dreissig Franken zahlen müssten. Man sagte mir, dass von Silenen aus telephonischer Befehl von der Polizeidirektion gekommen wäre, ein Automobil mit 3 Insassen, das über den Gotthard wolle, anzuhalten. Ich erfuhr ferner, dass nicht nur der St. Gotthardpass als solcher, sondern überhaupt die ganze Strecke hinter Göschenen für Automobile gesperrt sei. Ich protestierte hierauf gegen das polizeiliche Aufhalten, da wir ja Göschenen noch nicht verlassen hätten und hier neben der Remisé des Hotels Göschenen hielten, wo wir den Wagen doch nur hätten einstellen wollen. Am nächsten Morgen fuhren wir nach Silenen und liessen uns bei Polizeidirektor Furrer melden. Derselbe empfing uns sofort, doch wer beschreibt unser Erstaunen, als wir in demselben unsern wissbegierigen Zuschauer im Négligé vom vorigen Abend wiedererkannten! Er hatte uns also einfach ausgehorcht und anstatt uns mitzuteilen, die Strasse von Göschenen nach Andermatt sei für Automobile gesperrt, berichtete er nach Göschenen, man solle uns anhalten! Dieser taktvolle Beamte jagte uns Fremde tatsächlich in die Falle! Die Strafe wurde aufrecht erhalten, weil ich beabsichtigt hätte, einen verbotenen Weg zu befahren, also schon die Absicht wird hier bestraft. Ich habe den Vorfall dem Kreisgerichte des Kantons Uri zur Anzeige gebracht, bin aber ohne Antwort geblieben bis heute.“
GP, No. 5, Erstes Blatt, 31. 01.1903
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Donnerstag, 30. Juni 1921
Der Verkehrspolizist in der Gartenwirtschaft
Bericht in der "Neuen Zürcher Zeitung"
"Ein Automobilist fuhr kürzlich in Begleitung einer Dame mit seinem Automobil in vorschriftsgemässem Tempo (18 Kilometer) durch Sisikon gegen Schwyz. Plötzlich wurde er durch einen aus der Gartenwirtschaft springenden Polizisten aufgehalten und die Fahrbewilligung abverlangt, worauf die Urteilsverkündigung erfolgte; 'Sie sind zu rasch gefahren und bekommen ihren Führerausweis nicht eher zurück, als sie ein Depot von 50 Fr. geleistet haben'. - Um weiteren Unannehmlichkeiten zu entgehen. zahlte der Führer das Geld und erhielt dafür eine kleine, kaum leserliche Bleistiftquittung, die weder einen behördlichen Aufdruck noch einen Stempel aufwies. Jedenfalls schien der biedere Urner vom Erfolg seiner Mission befriedigt zu sein und zog sich auf neue Beute lauernd, schmunzelnd wieder unter sein schattiges Laubdach zurück. - Selbst wenn man die Frage offen lassen will, ob es dem betr. Polizisten von seiner Trinklaube aus und ohne Stoppuhr möglich war, das zu rasche Fahren des Autos zu konstatieren, so bleibt noch zu untersuchen, ob der Mann berechtigt war, die Weiterfahrt von der sofortigen Hinterlegung eines 'Depots' abhängig zu machen und auf welche Verfügung er sich bei der Bemessung dieses Betrages stützte? Unbedingt ist dabei der ordentliche Bussenweg auf Grund der Nummernkontrolle zu beschreiten, während die Sisikoner Praktiken die Tage der alten Raubritter in ihren Anfängen wieder aufleben lassen."
"Neue Zürcher Zeitung", 1921, Nr. 1399, S. 2.
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Mittwoch, 31. Dezember 1924
Keine polizeilichen Aufgaben für Strassenmeister
Rechenschaftsbericht des Kantons Uri
"Eine Kontrolle der Autogeschwindigkeiten durch die Strassenmeister muss als ausgeschlossen betrachtet werden, da dieselben übergenug Arbeit zu leisten haben und die Zeit nicht durch Herumschauen verlieren dürfen. Sie sind auch nicht im Besitz von Stoppuhren, welche für sachgemässe Kontrolle unbedingt nötig sind. Ihre Arbeitskleider tragend, bringen die Autofahrer ihnen nicht den Respekt entgegen, den ein Polizeiorgan beanspruchen muss. Die Folgen davon sind Streit und andere Unannehmlichkeiten. Die Vorschriften, welchen den Strassenarbeitern die Kontrolle überbinden, sollten aber unbedingt aufgehoben werden. Dies wäre Sache einer besonderen Verkehrspolizei."
RschB UR 1924/25, S. 118.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / letzte Aktualisierung: 25.06.2021