Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Freitag, 1. April 1892
Dekret betreffend die Kosten der Allmendbegehren
Der Korporationsrat beschliesst, dass bei der Anmeldung von jedem einzelnen Allmendbegehren ein Haftgeld für die Augenscheinskosten beziehungsweise bei der betreffenden Gemeindekanzlei eine Taxe von 3 Franken zu bezahlen ist. Hievon verbleiben der Gemeinde 50 Rappen.
Quellen / Literatur:
LB UR Bd V, S. 28.
-------------------------
|
|
DAS HEUTIGE DATUM
|