Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Sonntag, 2. Mai 1926
Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Landsgemeinde stimmt dem Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Steuer beträgt für Geschwister und Stiefkinder 3 Prozent, für weiter Blutswverwandte zwischen 4 und 12 Prozent. Für die nicht-verwandten, aber durch letztwillige Verfügung berufenen Erben beträgt die Steuer 15 Prozent.
Quellen / Literatur:
LB UR Band 9, S. 158 ff.
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Sonntag, 2. Mai 1926
Staatsbeiträge für die Bekämpfung der Staubplage
Die Landsgemeinde beschliesst, dass der Kanton 10 Prozent des Ertrages der Automobilgebühren zur Bekämpfung der Staubplage auf dern Kantonsstrassen verwendet.
Quellen / Literatur:
LB UR, Band IX, S. 163.
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DAS HEUTIGE DATUM
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