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Dienstag, 2. Dezember 2025
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Freitag, 2. Dezember 2016
Erster Fall von Vogelgrippe in der Urschweiz
Seit Anfang November werden in elf europäischen Staaten inklusive der Schweiz nahezu zeitgleich gehäuft tote Wasservögel gefunden, die sich mit dem Vogelgrippevirus vom Subtyp H5N8 infiziert haben. Um die einheimische Nutzgeflügelpopulation vor einer Ansteckung mit dem tödlichen Virus zu schützen, erliess das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) landesweit einschränkende Massnahmen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Wasservögeln. Seither müssen Fütterung und Tränke in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden. Wo diese Vorgabe nicht eingehalten werden kann, müssen die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen untergebracht werden. Eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel gibt es in der Schweiz indes nicht. Nun wird im nidwaldnischen Stansstad eine Reiherente, tot aufgefunden wurde. Bei dem Wasservogel wird das H5N8-Virus nachgewiesen - erstmals in der Urschweiz.
Quellen / Literatur:
UW 97, 7.12.2016, S. 6.
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