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Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag

Dienstag, 3. Februar 2026

Donnerstag, 3. Februar 1927
Statuten der urnerischen Erziehungsanstalt
Die Gemeinnützige Gesellschaft erlässt neue Statuten für die urnerische Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Kinder. Um in die Anstalt eingeweisen werden zu können, muss ein Kind in der Regel das 3. Altersjahr erfüllt haben, frei von einer ansteckenden oder unheilbaren Krankheit sein und sittlich so geartet sein, dass seine Anwesenheit in der Anstalt weder Ärgernis gibt, noch deren erzieherische Zwecke gefährdet. Kinder, welches das 12. Altersjahr erfüllt haben, werden nicht mehr aufgenommen. Die Ansprüche der 66 Plätze werden gemäss der Bevölkerungszahl der Gemeinden aufgeteilt.
Quellen / Literatur: LB UR Band 9, S. 239 ff.

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03.02.2026

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021