Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Sonntag, 3. Mai 1908
Gesetz über die Rindviehversicherung
Der Landrat erlässt ein Gesetz über die Rindviehversicherung. Wenn in einer Gemeinde ein Fünftel der dort ständig wohnhaften Rindviehbesitzer beim Gemeinderat die Errichtung einer Rindviehversicherung verlangen, so wird dieser verpflichtet, alle Viehbesitzer zu einer Versammlung einzuladen und über die Errichtung einer Anstalt für die Rindviehversicherung entscheiden zu lassen. Stimmt dem Begehren mehr als die Hälfte zu, so ist dieser Beschluss für sämtliche Rindviehbesitzer der Gemeinde verbindlich.
Quellen / Literatur:
RB UR Band 6, S. 382.
-------------------------
|
|
DAS HEUTIGE DATUM
|