Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Sonntag, 4. Mai 1851
Landsgemeinde ändert die Kantonsverfassung hinsichtlich Bezirksrichter
Der Landrat schlägt der Landsgemeinde die Abänderung des Artikels 75 vor. Dieser bestimmt für die Bezirksrichter eine vierjährige Amtsdauer, ohne einen teilweisen Austritt schon nach Abllauf der ersten 2 Jahre wie dies beim Kantonsgericht und beim Kriminalgericht der Fall ist. Die Landsgemeinde stimmt der Abänderung zu.
Quellen / Literatur:
ABl UR 1851, S. 77.
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Sonntag, 4. Mai 1851
Landsgemeinde beschliesst Förderung der Rindviehzucht
Die Landsgemeinde beschliesst in Erwägung, dass ein Anstreben zur Veredelung der Viehzucht, die eine der bedeutendsten Einnahmequellen des Landes bildet, als nützlich und notwendig angesehen werden muss, um dadurch den Handel zu heben und mit der Konkurrenz anderer Kantone Schritt zu halten, die Annahme eines Siebengeschlechter-Begehrens. Dieses fordert, dass durch zweckmässige Massregeln und Verordnungen auf Verbesserung und Hebung der Pferde- und Rindviehzucht hingewirkt wird. Dem Landrat wird der Erlass einer entsprechenden Verordnung übertragen.
Quellen / Literatur:
Urner’sches Amtsblatt, 1851, S. 99; LB UR 1853, S. 139.
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DAS HEUTIGE DATUM
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