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Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag

Montag, 4. Mai 2026

Sonntag, 4. Mai 1873
Landesgemeinde genehmigt ein Gesetz über Vermächtnisse
Auf Antrag des Landrates genehmigt die Urner Landesgemeinde ohne Änderungsanträge ein Gesetz über die Vermächtnisse. Demnach kann jede Person, die das 16. Altersjahr erfüllt hat und zur Zeit der Vermächtniserrichtung im «Zustande der Besonnenheit und Willensfreiheit» sich befindet, kann ein Vermächtnis errichten.
Quellen / Literatur: Abl UR 1873, Nr. 19, 8. Mai 1873, S. 155. (Verhandlungen).

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DAS HEUTIGE DATUM

04.05.2026

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021