Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Sonntag, 4. Mai 1873
Landesgemeinde genehmigt ein Gesetz über Vermächtnisse
Auf Antrag des Landrates genehmigt die Urner Landesgemeinde ohne Änderungsanträge ein Gesetz über die Vermächtnisse. Demnach kann jede Person, die das 16. Altersjahr erfüllt hat und zur Zeit der Vermächtniserrichtung im «Zustande der Besonnenheit und Willensfreiheit» sich befindet, kann ein Vermächtnis errichten.
Quellen / Literatur:
Abl UR 1873, Nr. 19, 8. Mai 1873, S. 155. (Verhandlungen).
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DAS HEUTIGE DATUM
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