Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Sonntag, 4. Mai 1890
Landsgemeinde genehmigt Gesetz über den Amtszwang
Die Landsgemeinde henehmigt das Gesetz über den Amtszwang. Dieses verpflichtet den Ratsherrn zur Besorgung von zwei Amtsdauern. Ablehnungsgrund ist in jedem Fall das absolvierte 65. Altersjahr bei der Wahl. Gesundheitliche Gründe, Ämterüberhäufung oder bedeutende Schädigung der ökonomischen Lage sind weitere Rücktrittsgründe.
Quellen / Literatur:
Abl UR 1890,
-------------------------
|
|
DAS HEUTIGE DATUM
|