Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Samstag, 4. Mai 1935
Bundesbeschluss über den Ausbau der Strassen wird erlassen
Die beiden eidgenössischen Kammern erlassen den Bundesbeschluss über den Ausbau der Strassen und des Strassennetzes im Alpengebiet. Dieser sieht vor, dass der Bund zur Förderung des Fremdenverkehrs und der Arbeitsbeschaffung vorübergehend den Aus- und Neubau von Strassen im Alpengebiet unterstützt. Der Ausbau soll im Sinne der Anpassung an die Anforderungen des Automobilverkehrs erfolgen. Die Strassen können vom Bund bis zu zwei Dritteln der wirklichen Baukosten subventioniert werden. Wird die Finanzkraft eines Kantons durch den Aus oder Neubau über Gebühr beansprucht, kann der Bundesrat noch einen höheren Prozentsatz bewilligen. Der Unterhalt der Strassen beibt weiterhin Sache der Kantone. Die zu bewilligenden Beträge dürfen jährlich 7 Millionen nicht übersteigen. Die Ausarbeitung der Baupläne und Bauprogramme sowie die Ausführung der Arbeiten sollen Sache der Kantone sein. Weiter soll beim Bau dem Schutz und der Erhaltung des Landschaftsbildes in angemessener Weise entsprochen werden. Die von den Kantonen aufgestellten Baupläne und Bauprogramme unterliegen der Genehmigung durch den Bundesrat. Zur Deckung der dem Bundesrat durch diesen Beschluss bewilligten Kredite soll ein besonderer Benzinzoll erhoben werden. Das Inkrafttreten des Bundesbeschlusses macht der Bundesrat unter anderem von der Ablehnung der Alpenstrasseninitiative abhängig.
Quellen / Literatur:
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 213 f.
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DAS HEUTIGE DATUM
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