Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Donnerstag, 5. Mai 1633
Landrat setzt dem Wachstum des Klosters Seedorf grenzen
Der Urner erlässt eine Verordnung, die dem Wachstum des Benediktinerinnenklosters Grenzen setzen soll. Die Klostergemeinschaft darf höchstens 31 Frauen umfassen. Die Liegenschaften dürfen nicht grösser als 20 Kuhessen betragen und die Güter nicht mehr als 2‘000 Gulden Zins abwerfen. Die Einkaufsgebühr für eine Tochter des Landes betrage 1‘000 Gulden oder 1‘500 in Gülten. Auch einschneidende Erbbestimmungen werden erlassen.
Quellen / Literatur:
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Seegemeinden Bd II S. 185.
-------------------------
|
|
DAS HEUTIGE DATUM
|