Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Sonntag, 5. Mai 1844
Landsgemeinde legt Schonzeiten fest
Die Landsgemeinde verbietet das Fischen erstmals während ganz bestimmter Wochen, um dem schädlichen Fischfang während der Laichzeit nähere Schranken zu setzen. In der Reuss (ausgenommen mit der Rute), im Schächen und allen anderen laufenden Gewässern das Fischen vom 29. September (St. Michaelstag) bis Mitte November untersagt. Ursern protestiert erfolglose gegen diesen Beschluss mit der Begründung, die verschärfte Gesetzgebung greife in die Hoheitsrechte des Bezirks ein.
Quellen / Literatur:
Fryberg Strefan, Die Urner Fischerei, S. 19.
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DAS HEUTIGE DATUM
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