Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Sonntag, 5. Mai 1850
Annahme der Verfassung durch die Landsgemeinde
Die Landsgemeinde erklärt die von der Verfassungskommission entworfene Verfassung für den Kanton Uri angenommen und zum Grundgesetz.
Der Landrat wird beauftraget und bevollmächtiget, diejenigen Anordnungen zu treffen und diejenigen Gesetze unter Vorbehalt der spätern Sanktion durch die Landesgemeinde zu erlassen, die zur Durchführung der Verfassung einstweilen nötig werden. Die «Protestation» von Ursern gegen die Verfassung wird zurückgewiesen, weil diese in «ungeziemenden Ausdrücken» abgefasst sei. Die 11 Genossamen (10 Uri, 1 Ursern) werden aufgelöst (Alt LB 29).
Quellen / Literatur:
Abl UR 1850, S. 99 f.
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DAS HEUTIGE DATUM
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