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Dienstag, 5. Mai 2026

Sonntag, 5. Mai 1935
Verkehrsteilungsgesetz wird abgelehnt
Die Regelung der Beförderung von Gütern und Tieren mit Motorfahrzeugen (Verkehrsteilungsgesetz) wird vom Schweizer Volk abgelehnt. Durch gesetzliche Bestimmungen sollte der Güterverkehr auf die Transportmittel der Schiene und Strasse aufgeteilt werden. Lediglich die Kantone Graubünden und Tessin nehmen das Gesetz an. Im Kanton Uri wird die Gesetzesvorlage mit 2'341 Nein gegenüber 1'498 Ja deutlich abgelehnt. Dem Gesetz stimmen die Gemeinden Andermatt, Attinghausen, Bauen und Hospental zu. .
Quellen / Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 229

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DAS HEUTIGE DATUM

05.05.2026

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021