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Freitag, 5. Juni 2026

Mittwoch, 5. Juni 2013
EWA unterliegt gegen Walter A. Stöckli
Der Erstfelder Anwalt Walter A. Stöckli und seine KW Schächenschale AG dürfen ihr Projekt am Schächen weiterverfolgen. Das EWA vorerst nicht. Das hat die Regierung entschieden. Am 5. Mai sagte die Korporationsgemeinde Uri Ja zum Schutz- und Nutzungskonzept erneuerbare Energien (Snee) respektive zum entsprechenden Vertrag mit dem Kanton. Nun will die Regierung möglichst bald erste Konzessionen erteilen und das Snee umsetzen. Einen Vorentscheid hat die Regierung bereits beim Schächen gefällt. Dort kann die Gesellschaft des Erstfelder Anwaltes Walter A. Stöckli, die Kraftwerk Schächenschale AG, ihr Projekt weiterverfolgen. In einem energiewirtschaftlichen Vergleich hatte das Projekt besser abgeschnitten als dasjenige des EWA. Die Altdorfer Stromfirma wollte das Wasser der Schächenschale (unterhalb des bestehenden Kraftwerks Bürglen) gemeinsam mit zwei Partnern nutzen, geht nun aber vorerst leer aus. Die Kraftwerk Schächenschale AG von Walter A. Stöckli muss nun zunächst die technische Machbarkeit ihres Projektes nachweisen, so die Forderung der Regierung. Einen Erfolg gibt es für das EWA hingegen beim Chärstelenbach. Bereits im Oktober soll der Landrat über eine Konzessionserteilung an das EWA beraten, wie die Regierung mitteilt. Noch weiter ist man im Urserntal, wo die Auflage für das Kraftwerk Realp II bereits im Juni erfolgen soll.
Quellen / Literatur:

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Mittwoch, 5. Juni 2013
Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen versuchter Tötung
Das Urner Landgericht hat einen 40-jährigen ehemaligen Asylbewerber zu einer Haftstrafe von drei Jahren sowie einer bedingten Geldstrafe von 300 Franken verurteilt. Das Gericht sprach den Verurteilten wegen versuchter Tötung, qualifizierter einfacher Körperverletzung sowie Raufhandels schuldig. Mit dem Strafmass bleibt das Gericht aber deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 40-Jährige im Juli 2012 in einer Altdorfer Asylunterkunft mit einem zerbrochenen Bierkrug auf einen Mitbewohner eingestochen und diesen schwer verletzt hat. Zudem war der Verurteilte bereits im April 2009 in eine tätliche Auseinandersetzung verwickelt. Der Angeklagte war vor Gericht nicht anwesend. Er wurde bereits 2012 in sein Heimatland ausgeschafft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quellen / Literatur: UW 43, 5.6.2013, S. 16.

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Mittwoch, 5. Juni 2013
Urner Polizei sagt Ja zu zweiter Röhre
Es ist zwar keine offizielle Vernehmlassung, aber eine klare Stellungnahme: Die Urner Kantonspolizei heisst gegenüber dem Bund die zweite Röhre gut. Die Urner Regierung wusste von nichts. Die Kantonspolizei Uri hat als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (ACVS) eine Vernehmlassungsantwort zur zweiten Gotthardröhre abgegeben. Darin spricht sich die Kantonspolizei Uri «aus Sicherheitsgründen klar für eine Richtungstrennung im Gotthard-Strassentunnel aus». Und: «Diese Richtungstrennung kann nur mit einer zweiten Röhre herbeigeführt werden.» Bei der Stellungnahme der Polizei seien nur sicherheitsrelevante Betrachtungen angestellt worden, so die Kantonspolizei in ihrem Brief an den ACVS. Dieser ist allerdings in der Vernehmlassung des Bundes als einzelnes Dokument aufgeführt. Die Kantonspolizei Tessin hatte hingegen auf eine Stellungnahme verzichtet. Das sei Aufgabe der Regierung. Die Urner Regierung als Kollegium wusste von der Vernehmlassungsantwort der Polizei nichts, wie Landammann Josef Dittli auf Anfrage erklärte. Dieses Nichtwissen ist umso brisanter, als die Vernehmlassungsantwort der Kantonspolizei weder den Vorgaben noch dem Volkswillen und der Haltung des Regierungsrats entspricht. Sicherheitsdirektor Beat Arnold hatte zuvor der Polizei aber erlaubt, zu sicherheitsrelevanten Fragen der Sanierung Stellung zu nehmen.
Quellen / Literatur: UW 43, 5.6.2013, S. 3.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021