Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Donnerstag, 7. Mai 1812
Auswärtige dürfen auch fischen
Die Landsgemeinde beschliesst auf Antrag der Finanzkommission und des Landrats eine Lockerung des bislang gültigen Fischerei-Verbots. Künftig können auch Nichturner ein Jagd- oder Fischereipatent lösen. Ausserkantonale Schweizerbürger bezahlen für das Fischen mit der Rute 3 Gulden und 10 Schilling, für das Fischen mit Fanggarn und Netzen 6 Gulden und 20 Schilling. War «der Beysass kein Eidgenoss», so galt für ihn in allem der doppelte Tarif.
Quellen / Literatur:
Fryberg Strefan, Die Urner Fischerei, S. 18.
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DAS HEUTIGE DATUM
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