Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
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Sonntag, 9. November 2025
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Freitag, 9. November 1877
Bundesrat beantwortet Beschwerde wegen Winteraufenthalts
Der Bundesrat übersendet seinen Beschluss über die Beschwerde von Karl Bricker und Genossen auf Urnerboden betreffen Beeinträchtigung des freien Niederlassungsrechtes daselbst. Darnach wird in den Rekurs nicht weiter eingetreten, und der materielle Rechtsstreit betreffen Eigentumsrecht an den in Frage stehenden Wohnungsgebäuden zur Entscheidung an den Zivilrichter verwiesen und zwar im Sinne folgender Erwägungen: Die von der Bezirkskorporation Uri streitig gemachte Frage, ob die Rekurrenten auf dem Urnerboden während der Winterszeit mit ihren Haushaltungen wohnen dürfen, stellt sich in erster Linie als eine privatrechtliche dar, da auf der einen Seite die Rekurrenten entweder sich auf eigentümlichen Besitz an ihren Häusern und Wohnungen stützen, oder wenigstens unbeschränkte Wohnungsrechte in Anspruch nehmen. Die Bezirkskorporation behauptet andererseits, dass den Rekurrenten nur das beschränkte Recht eingeräumt worden sei,
auf der Allmend zum Zwecke der Sömmerung des Viehes und zum Aufenthalte während des Sommers Häuser und Hütten zu erstellen (Hüttenrecht).
So lange nicht eine richterliche Verfügung gegen die Rekurrenten vorliege, könne ihre Wegweisung von dem Urnerboden während der Winterszeit polizeilich nicht stattfinden. Artikel 27 der Bundesverfassung (Primarschulunterricht) könne nicht die Tragweite haben, Grundrechte des Schweizerbürgers, wie dasjenige der freien Niederlassung an jedem Orte (45 BV) aufzuheben oder zu schmälern. Den urnerischen Schulbehörden würden andere und ausreichendere Zwangsmittel zu Gebote stehen, den regelmässigen Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder auf dem Urnerboden zur Winterszeit zu sichern.
Quellen / Literatur:
Abl UR 1877, S. 480 f.
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DAS HEUTIGE DATUM
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