Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Donnerstag, 10. April 1862
Urner Landrat beschliesst betr. Axenstrasse
Im Urner Landrat wird heftig und lange über die Linienwahl der Axenstrasse diskutiert. Die mittlere Linie setzt sich schliesslich durch. Sollte sich Schwyz zu einer Eingabe der unteren Linie nach dem Projekt Siegwart entschliessen, wäre man bereit, diesen Vorschlag zu würdigen und nach Umständen darüber zu beschliessen. Der Regierungsrat wurde beauftragt, sich mit der Regierung von Schwyz über das Konvenium betreffend gemeinsame Ausführung des Strassenbaus auf beiden Kantonsgebieten sowie über eine selbstständige Bauausführung jedes Kantons auf seinem Gebiet und über eine gerechte Reparation des Bundesbeitrages ins Einvernehmen zu setzen.
Zur Diskussion standen drei Linien: a) die horizontale Linie nach Von Mentlen, Müller und Borro im Jahre 1838; b) die gleiche Linie mit den von Siegwart beantragten Änderungen; c) die zweite Variante der mittleren Linie (obere) von K.E. Müller. Dem horizontalen Projekt gebührte in technischer Hinsicht den Vorzug, war jedoch mit grossen Mehrkosten verbunden. Die mittlere Linie genügte den gestellten Anforderungen vollauf. Zudem war die untere Linie vom See, vom unsicheren Strandboden, von Felsstürzen und und unvorhergesehenen Naturereignissen viel mehr abhängig als die mittlere. Für den Fall eines späteren Eisenbahnbaus würde sie so stark zerschnitten, dass sie nicht mehr zu gebrauchen wäre und die Baukosten nutzlos verschwunden gewesen wären. Die von Schwyz verlangte Gefällreduktion bei Brunnen war unter der Voraussetzung geringerer Mehrkosten zugestanden worden.
Dieser Beschluss rief den Protest des Kantons Schwyz hervor. Schwyz erklärte, man könne sich einer so wichtigen Frage noch nicht entscheiden, da beide Projekte ihren Vorteil hätten, und zwingen lasse man sowieso nicht.
Quellen / Literatur:
LRB vom 10.4.1862, in: Abl UR 1862, nach S. 80 ff.; Muheim, Strassenbaupolitik, S. 90 f.; Stadler-Planzer Hans, Karl Emanuel Müller, S. 471 f.
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DAS HEUTIGE DATUM
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