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Dienstag, 13. Januar 2026

Dienstag, 13. Januar 2015
Halle Stille Reuss - Feuersbrunst fahrlässig verursacht
In der Nacht auf den 4. Oktober 2012 wurde die Halle Stille Reuss durch ein Feuer zerstört. Im Strafprozess sieht es der Einzelrichter des Landgerichtes Uri als erwiesen an, dass der ehemalige Geschäftsführer des Restaurants in der Halle Stille Reuss, Schattdorf, die Asche in den Aschenbechern nicht vorschriftsgemäss entsorgt hat. Dies habe schliesslich zum Grossbrand geführt und einen Sachschaden von insgesamt rund 1,9 Millionen Franken verursacht. Dem Beschuldigten wird eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 30 Tagsessätzen à 60 Franken auferlegt, wie dies die Staatsanwaltschaft gefordert hat. Zudem werden Zivilforderungen in der Höhe von 37’500 Franken zulasten des Verurteilten gutgeheissen. Weiter hat dieser die Verfahrenskosten in der Höhe von 8500 Franken zu bezahlen. Bei den übrigen Zivilforderungen in der Höhe von total 1,7 Millionen Franken verweist das Strafgericht mangels genügender Substantiierung auf den Zivilweg. Ebenfalls wird eine Genugtuungsforderung von 4500 Franken mangels rechtlicher Voraussetzungen abgewiesen. Der Verteidiger fordert einen Freispruch. Ein Schuldspruch bei so vielen offenen Fragen wäre eines Rechtsstaates nicht würdig, argumentiert er vor Gericht.
Quellen / Literatur: UW 3, 14.1.2015.

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Dienstag, 13. Januar 2015
Referendum gegen die zweite Röhre wird eingereicht
Die Gegner der zweiten Röhre, der Verein «Nein zur 2. Gotthardröhre», reichen in Bern das Referendum gegen den zweiten Tunnel am Gotthard ein. Mehr als 125`000 Personen haben innert weniger Wochen das Referendum unterschrieben. Insgesamt 75`731 Unterschriften liess der Verein für das Referendum beglaubigen. Nötig gewesen wären deren 50`000.
Das Komitee «Für eine sinnvolle Sanierung des Gotthard-Strassentunnels» betont derweil die zusätzliche Sicherheit, welche eine zweite Röhre bringen würde. Auch der Schweizerische Baumeisterverband bekräftigt in einer Mitteilung sein Ja zur zweiten Röhre.

Quellen / Literatur: UW 3, 14.1.2015, S. 2.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021