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Donnerstag, 13. August 2020
Sonderstab wiederholt Tipps zur Umsetzung der Schutzkonzepte in Gastronomielokalitäten
Bei jüngst erfolgten Überprüfungen der Schutzkonzepte in Gastronomielokalitäten stellten die Kontrolleure gewisse Nachlässigkeiten fest, die unter anderem auch zu Vollzugsschwierigkeiten beim Contact Tracing führten. Aus diesem Grund führt der Sonderstab Covid-19 Exit Tipps an die Betreiber von Gastronomielokalitäten zur Umsetzung der Schutzkonzepte an. Das Schutzkonzept hat Massnahmen zur Hygiene (Möglichkeit zum Händewaschen oder Händedesinfektion, regelmässige Reinigung von Oberflächen) und zur Einhaltung des Abstands von mindestens 1.50 Metern (zwischen den Tischkanten) vorzusehen. Falls der Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen geeignete Schutzmassnahmen, wie das Tragen einer Hygienemaske oder Barrieremassnahmen (Trennwände), umgesetzt werden.
Falls diese Schutzmassnahmen aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht eingehalten werden können, müssen die Betreiber die Kontaktdaten der anwesenden Personen aufnehmen. Dabei genügt die Datenerhebung einer Person bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen. Die Daten dienen dem Contact Tracing. Der Betreiber ist für die Vertraulichkeit der Kontaktdaten verantwortlich. Bei Gastronomiebetrieben, in welchen die Konsumation stehend erfolgt, muss der Zeitpunkt der Ankunft und des Weggangs zusätzlich erfasst werden. Zudem ist die Kundschaft darüber zu informieren, dass der Betreiber auf Abstands- und Schutzmassnahmen verzichtet und damit ein grundsätzliches Infektionsrisiko besteht. Das bedeutet auch, dass bei Auftreten eines positiven Falls alle Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.

Quellen / Literatur: Mitteilung Sonderstab Covid-19 Exit vom 13.08.2020.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021