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Samstag, 13. November 2010
Blauzungenkrankheit - Bundesgericht bestätigt Busse für Landwirte
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung zweier Impfverweigerer aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden. Diese wurden 2009 mit einer bedingten Geldstrafe von 600 Franken beziehungsweise 400 Franken sowie einer Busse von je 200 Franken bestraft. In seinen Ausführungen hält das Bundesgericht fest, dass an der Strafe festzuhalten sei, obwohl die Impfung nicht mehr zwingend obligatorisch ist. Kein Gehör fanden beim Bundesgericht die Argumente, dass der Impfstoff schwere Schäden verursacht habe, gentechnisch veränderte Organismen enthalte oder dass durch die Impfung Giftstoffe in die Lebensmittel gelangen könnten. Für diese Aussagen gebe es keine stichhaltigen Hinweise.
Auch im Kanton Uri sind Verfahren gegen Impfverweigerer eingeleitet worden. Die noch hängigen 37 Fälle wurden allerdings im September 2010 eingestellt. Da die Impfung nicht mehr zwingend für alle obligatorisch ist, wurde unter Anwendung des neuen, milderen Rechts und des Grundsatzes «Lex Mitior» zugunsten der Angeklagten gehandelt.
Quellen / Literatur:
UW 89, 13.11.2010
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DAS HEUTIGE DATUM
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