Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Dienstag, 14. März 1471
Das gemeinsame Eigentum auf Niedersurenen wird aufgeteilt
Die Boten der eidgenössischen Stände Zürich, Bern, Zug und Glarus einigen sich in Absprache mit den beiden Parteien, dem Land Uri und dem Kloster Engelberg, auf eine Lösung, um die bei der gemeinsamen Weide in Niedersurenen offenbar unvermeidlichen Reibereien aus dem Wege zu schaffen. Uri erhält das Eigentum an der Alp Ebnet und am ganzen rechtsufrigen Gebiet vom Stäubi bis zum hintersten Teil der Herrenrütti, der «Urnerrütti». Das Kloster behält das Eigentum am linksufrigen Gebiet und an der vorderen Herrenrütti. Keiner darf mit Vieh über fremdes Gebiet fahren. Die Pflicht zur Errichtung von Hägen, Mauern und Brücken wird genau umschrieben. In gleicher Weise werden die staatlichen Hoheitsrechte mit niederer und hoher Gerichtsbarkeit, mit Twing und Bann aufgeteilt. Wer inskünftig Schaden erleidet, kann den schiedsrichterlichen Schutz gemäss dem Vierwaldstätterbund beanspruchen. Die eidgenössischen Boten bekräftigen die Urkunde mit ihren Siegeln und händigen sie Uri und dem Kloster aus.
Quellen / Literatur:
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 75.
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DAS HEUTIGE DATUM
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