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Mittwoch, 16. Juli 2025

Samstag, 16. Juli 2011
Weiterverfolgung der Variante zur Schächenspange
Die Schächenspange bleibt im rGVK. Das entscheidet die Regierung. Eine nur annähernd verkehrs- und siedlungsplanerisch ebenbürtige Alternative gäbe es nicht. Die West-Ost-Verbindung – die sogenannte Schächenspange vom Kreisel Wysshus (Attinghausen) dem Schächen entlang bis nach Hartolfingen (Bürglen) – ist nach Ansicht der Regierung das zentrale Element, um die Dorfzentren sowie die Siedlungsgebiete von Altdorf und Schattdorf vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Klar ist für den Regierungsrat auch: Die Schächenspange muss von Attinghausen bis Hartolfingen gebaut werden. Allein der Bau des Teilstückes Wysshus bis zur Schächenbrücke reiche nicht aus. Sonst müssten «umfangreiche Massnahmen auf der Gotthardstrasse zwischen Schächenbrücke und Kollegikreisel» ergriffen werden, um auf diesem Abschnitt den Kollaps zu verhindern. Das hätte wiederum Einschränkungen für den Langsamverkehr (Velo, Fussgänger) und das lokale Gewerbe zur Folge. Die Schächenspange soll deshalb über die Gotthardstrasse weiter in die Klausenstrasse bei Bürglen geführt werden. Noch offen sind die Fragen zur genauen Linienführung in diesem Bereich. Deshalb wird dieser Abschnitt im Richtplan nur als «Zwischenergebnis» aufgenommen.
Eine Absage erteilt die Regierung in ihrem Bericht möglichen Varianten zur West-Ost-Verbindung wie der Nutzung der Altdorfer Bahnhofstrasse oder einer Querung der Schächenmatte. Diese Verbindungen seien «nicht siedlungsverträglich» und «bringen keine Entlastung». Keine Lösung sei auch der in der Vernehmlassung ins Spiel gebrachte Umfahrungstunnel östlich von Altdorf. Das Fazit der Regierung dazu: viel zu teuer und zu wenig wirksam. Es entstehe dadurch kein Nutzen für Schattdorf.
Auch die vom Gemeinderat Bürglen geforderte Erhöhung der Belastbarkeit der Gotthardachse sei keine Lösung. Sie würde die Lebensqualität im zentralen Siedlungsgebiet verschlechtern statt verbessern und zusätzliche Nachteile für Velos und Fussgänger bringen» Der Verkehr in den Dorfzentren lasse sich auch nicht mit Verkehrsberuhigungsmassnahmen reduzieren. Damit würde nur «ein grosser Teil des Verkehrs auf die Quartierstrassen verdrängt». Zudem seien solche Massnahmen – etwa ein Lastwagenverbot – gar nicht möglich, «weil solche auf den Hauptstrassen des Bundes untersagt sind», betont die Regierung.
Als nächsten Schritt will die Regierung nun die genaue Linienführung der Schächenspange erarbeiten. Als weiteres Element der West-Ost-Verbindung will die Regierung nun beim Bundesamt für Strassen (Astra) einen Halbanschluss an die Autobahn beim Kreisel Wysshus beantragen.

Quellen / Literatur: UW 55, 16.7.2011

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021