Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Dienstag, 17. Januar 2017
Regierung lehnt wolfsfreie Zonen ab
Mit einer Parlamentarischen Empfehlung hatte Landrat Christian Arnold (SVP, Seedorf) mit 34 Mitunterzeichnern im vergangenen August ein härteres Vorgehen gegen den Wolf gefordert. So wurde dem Urner Regierungsrat nahegelegt, er solle sich beim Bund dafür einsetzen, dass der Wolf gejagt werden darf. Für den Kanton Uri seien wolfsfreie Zonen vorzusehen. Zudem soll die Zuständigkeit für die Abschussbewilligung abschliessend in kantonaler Kompetenz liegen.
In seiner Antwort spricht sich die Regierung gegen wolfsfreie Zonen aus. Die Schaffung einer solchen Zone bedeute de facto die Eliminierung oder Ausrottung des Wolfs in einem bestimmten Gebiet. Dies widerspreche nicht nur der Bundesverfassung – konkret dem in Artikel 78 festgelegten Schutz bedrohter Arten –, sondern sei in der Praxis angesichts des Aktionsradius eines Wolfs gar nicht umsetzbar. Gangbar sei hingegen der Weg einer Bestandesregulierung. Dieser sei mit der Revision der schweizerischen Jagdgesetzgebung vorgesehen. Die Zuständigkeit für Einzelabschüsse liege bereits heute in der Kompetenz der Kantone, wobei die Zustimmung des Bundes eingeholt werden müsse. In der revidierten Jagdgesetzgebung ist, gemäss Vernehmlassungsvorlage, die Zustimmung des Bundes nicht mehr nötig. Die Kantone entscheiden über Eingriffe in die Bestände geschützter Arten nach Anhörung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) selbstständig, müssen sich dabei aber natürlich an die gesamtschweizerisch gültigen Gesetze halten.
Ein langfristiges Nebeneinander von Wolf und Alpwirtschaft werde nur möglich sein, wenn sich die Alpwirtschaft auf die Existenz des Wolfs im Alpenraum einstelle. Dazu müssten Herdenschutzmassnahmen so weit als möglich umgesetzt werden und die Schafhalter bereit sein, ihre Herden bestmöglich zu schützen. Dazu benötige der Bewirtschafter einer Alp bei der Prävention und der Schadenbehebung aber umfassende Unterstützung.
Quellen / Literatur:
UW 5, 18.1.2017, S. 2.
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