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Dienstag, 17. März 2026

Mittwoch, 17. März 2010
410 Personen gelten als arm
Im Jahre 2008 waren gut 80 Personen trotz Erwerbstätigkeit auf finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Eine Scheidung ist häufig der Grund für eine finanzielle Notlage. Wer weniger Einkommen hat als das von der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) definierte Existenzminimum gilt als arm. Im Kanton Uri waren das 2008 gemäss Sozialhilfestatistik 410 Personen: 16 Paare mit Kindern und 43 Alleinerziehende mit total 145 Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 17 Jahren. 22 Personen waren älter als 65 Jahre. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage von SP/Grüne-Landrätin Annalise Russi, Altdorf, weist der Regierungsrat darauf hin, dass weder auf nationaler noch auf kantonaler Ebene eine Armutsstatistik existiere. Somit könne die Frage nach der Zahl der armen Menschen in Uri nicht klar beantwortet werden. Auch junge Erwachsene sind betroffen Auf die Frage nach den Ursachen der Armut nennt der Regierungsrat drei Hauptgründe: eine finanzielle Notlage bei Trennung, Scheidung oder Verschuldung; ein nicht ausreichendes Einkommen trotz (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit (Working-Poor); der nicht oder verzögerte Einstieg von jungen Erwachsenen ins Berufsleben. Aus der Sozialstatistik 2008 entnimmt der Regierungsrat, dass 5,6 Prozent der geschiedenen Frauen (38 Personen) und 3 Prozent der geschiedenen Männer (12 Personen) im Kanton Uri Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe bezogen haben. Besonders betroffen seien Alleinerziehende gewesen, von denen 10,5 Prozent (43 Personen) auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen waren. Im Referenzjahr waren gut 80 Personen trotz Erwerbstätigkeit auf eine finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Die Hälfte von ihnen trotz Vollzeiterwerbstätigkeit. Junge Erwachsene sind gemäss Regierungsrat in ihrer finanziellen Selbstständigkeit gefährdet, wenn der Einstieg ins Berufsleben nicht oder erst verzögert gelingt. Im Jahre 2008 betrug die Sozialhilfequote der 18- bis 25-Jährigen 1,3 Prozent (47 Personen). Vorläufig besteht kein Handlungsbedarf Handlungsbedarf sieht der Regierungsrat nach dieser Auslegeordnung «im Moment» keinen. Vorerst wolle er die Resultate der gesamtschwei-zerischen Strategie zur Armutsbekämpfung, die zurzeit vom Bundesamt für Sozialversicherung erarbeitet wird, abwarten. Erst dann will er allfällige Massnahmen prüfen. Der Regierungsrat gibt sich überzeugt, dass «Armut vor allem dadurch verhindert werden kann, indem möglichst alle Menschen in die Arbeitswelt integriert werden». Und er verweist auf bereits vorhandene Möglichkeiten, um Menschen in finanzieller Notlage zu unterstützen: die Steuergesetzrevision 2008, gemäss dieser Personen mit tiefem Einkommen «wesentlich entlastet» würden, oder auf die Verbilligung der Krankenkassenprämien, von der im Jahre 2010 zirka 47 Prozent aller Urnerinnen und Urner profitieren könnten. Weiter erinnert der Regierungsrat an die privaten und kirchlichen Organisationen – Pro Infirmis, Pro Senectute, Winterhilfe, Berghilfe, Hilfswerk der Kirchen et cetera – die weniger bemittelte Personen mit namhaften Beiträgen unterstützen würden.
Quellen / Literatur: UW 20, 17.3.2010

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Mittwoch, 17. März 2010
Annalise Russi kandidiert für den Regierungsrat
Zehn Jahre im Landrat, ein Jahr Landratspräsidentin. «Ich bin bereit, für diese neue Herausforderung hart zu arbeiten», erklärt Annalise Russi, ein Arbeiterkind. «Mein Entscheid, für den Regierungsrat zu kandidieren, ist kein spontaner, aber auch kein gesuchter. Es ist ein Entscheid, den ich nach reiflicher Überlegung und vielen Gesprächen mit Menschen, die mir nahe stehen, gefällt habe», erklärt Annalise Russi. Der Kanton Uri mit all seinen Menschen liege ihr sehr am Herzen. Nach zehn Jahren Landratstätigkeit, davon ein Jahr (2008/09) als Landratspräsidentin, sei sie bereit, eine neue politische Herausforderung anzunehmen. Annalise Russi ist Mitglied der staatspolitischen Kommission.
Quellen / Literatur: UW 21/19.3.2010

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021