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Montag, 17. November 2025

Sonntag, 17. November 1889
Uri lehnt im Gegensatz zur Schweiz die Einführung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes ab
Das Urner Stimmvolk lehnt bei einer Stimmbeteiligung von 88 Prozent die Einführung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes mit einem Nein-Stimmenanteil von 83 Prozent wuchtig ab. Einzig die Gemeinde Andermatt ist für die Vorlage. Das Schweizer Volk stimm hingegen der Einführung der Regelung des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts auf Bundesebene bei einer Stimmbeteiligung von 71 Prozent mit 52,9 Prozent Ja zu. Die kantonalen Regelungen treten deshalb ausser Kraft. Das Bundesgesetz tritt am 1. Januar 1892 in Kraft. Es ist somit der älteste Teil des auf schweizerischer Zivilrechts und älter als das Zivilgesetzbuch und das Obligationenrecht.
Quellen / Literatur: Abl UR 1889, S. 558.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021