Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Mittwoch, 18. Januar 1933
Massnahmen gegen die Tuberkulose
Der Landrat beschliesst in Ausführung des betreffenden Bundesgesetzes Massnahmen gegen die Tuberhulose.
Quellen / Literatur:
LB UR, Band X, S. 140 ff.
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Mittwoch, 18. Januar 1933
Subventionierung von Notstandsarbeiten
Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Gemeinden, in deren Gebiet eine erhebliche Arbeitslosigkeit herrscht, Kantonsbeiträge an Notstandsarbeiten auszurichten. Als Notstandsarbeiten gelten Strassenkorrektionen, Wasserversorgungen, Waldweganlagen, Kanalisationen Hochbauten, Planierungen, Waldbaupflanzungen sowie Urbarisierungen. Der Kantonsbeitrag wird gleich wie die Bundessubvention berechnet nach der Summe der Arbeitslöhne, die bei der betreffenden Notstandsarbeit durch den öffentlichen Arbeitsnachweis zugewiesene Arbeitslose bezahlt werden. Der subventionierte Beitrag soll in der Regel 30 Prozent der Lohnsumme nicht überschreiten.
Quellen / Literatur:
RB UR Band X, S. 154 ff.
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Mittwoch, 18. Januar 1933
Uri erlässt VVO zum BG gegen die Tuberkulose
Uri erlässt die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz gegen die Tuberkulose. Die hygienischen Massnahmen sehen bei Feststellung einer offenen Tuberkulose regelmässige Desinfektionen der Leib- und Bettwäsche sowie der persönlichen Gebrauchsgegenstände der an Tbc erkrankten Person durch ausgebildete Desinfektoren vor. Jede Gemeinde hat einen Schularzt zu bestimmen, der die Schüler und Lehrpersonen in gewissen Abständen auf Tuberkulose untersuchen muss. Wird bei einer Lehrkraft eine ansteckungsgefährdete Tuberkulose festgestellt, ist sie sogleich aus der Schule zu entlassen. Gerät die betroffene Person dadurch ohne eigenes Verschulden in Not, hat sie Anspruch auf bis zu 75 Prozent des zuletzt bezogenen Gehalts. Diese Kosten werden zur Hälfte vom Bund und zu je einem Viertel vom Kanton und der Schulgemeinde getragen. Ausdrücklich verboten wird die Anpreisung von Geheimmitteln zur Verhütung und Behandlung der Tuberkulose. Die Ärzte werden mit 50 Rappen vom Kanton «für die richtig ausgestellte Meldung eines anzeigepflichtigen Tuberkulosen honoriert.
Quellen / Literatur:
Abl UR 1933, S. 381. Fryberg Stefan, Urner Gesundheitspolitik von 1800 bis heute; Bär-Vetsch Walter, Medizinhistorisches aus Uri; in: «Wo fählt’s?», S. 95 ff.
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DAS HEUTIGE DATUM
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