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Dienstag, 21. Januar 2014
Verkehrskommission des Ständerats will zweite Röhre
Im Hinblick auf die anstehende Sanierung des Gotthard-Strassentunnels beantragt der Bundesrat, dass eine zweite Tunnelröhre gebaut werden kann, diese aber nach der Sanierung nur einspurig betrieben werden darf. Dieser Antrag erhält nun Unterstützung von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates. Die Kommission entscheidet mit 7 zu 6 Stimmen auf die Vorlage einzutreten. Die Begründung: Mit dem Bau einer zweiten Röhre und der anschliessenden Sanierung des bestehenden Tunnels bleibe die strassenseitige Anbindung des Tessins gewährleistet und die Gotthard-Verbindung könne auch während der Sanierungszeit offen bleiben. Ausserdem könne nach der Fertigstellung des zweiten Tunnels die Sicherheit erhöht werden, weil ohne Gegenverkehr die Gefahr von Frontal- und Streifkollisionen gebannt wird. Der Bau einer zweiten Röhre ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit auch aus finanziellen Gründen die langfristig sinnvollste Lösung.
Eine Minderheit hingegen beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie erhebt insbesondere Zweifel in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit der Vorlage und macht diesbezüglich geltend, dass mit der Vorlage die physische Kapazität der Transitstrassen im Alpengebiet erhöht würde. Weiter weist die Minderheit darauf hin, dass nach der Sanierung der ersten Röhre zwangsläufig Forderungen nach einer vollständigen Öffnung der vorhandenen Fahrspuren gestellt würden.
Quellen / Literatur:
UW 7, 25.1.2014, S. 4.
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