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Sonntag, 22. März 2026

Dienstag, 22. März 2011
Barbetreiber erneut vor dem Landgericht
Nicht zum ersten Mal musste sich ein Erstfelder Barbetreiber vor dem Urner Landgericht verantworten. Erstmals droht ihm jedoch eine unbedingte Gefängnisstrafe. Die Liste der Anklagepunkte gegen den Erstfelder Barbesitzer ist lang: einfache qualifizierte Körperverletzung, einfache Körperverletzung, mehrfache Drohung, mehrfache Nötigung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Dazu kommt noch eine Übertretung wegen der Verletzung der Auskunftspflicht gegenüber Behörden. Zudem sitzt er zurzeit wegen eines anderen Deliktes in Untersuchungshaft. Der Angeklagte wurde deshalb am Dienstag, 22. März, in Polizeibegleitung zur Verhandlung gebracht. Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten vor, im Februar 2008 seine Ehefrau geschlagen zu haben und ihr dabei verschiedene Verletzungen im Gesicht und am Kopf zugefügt zu haben. Der Angeklagte selber bestritt zwar nicht, dass er seine Ehefrau einmal geschlagen habe. Allerdings habe er in Notwehr gehandelt, als er von seiner Frau mit einem Messer bedroht worden sei. Der Staatsanwalt bezeichnete diese Geschichte als reine «Schutzbehauptung». Dies würden auch die Verletzungen der Ehefrau beweisen, die von mehreren Schlägen herrühren, so der Ankläger. Der Staatsanwalt warf dem Barbetreiber weiter vor, seiner Frau zu anderen Gelegenheiten und an anderen Orten mehrfach mit dem Tod gedroht zu haben. Schliesslich habe er sie im Mai 2008 unter Drohungen zum Verlassen der gemeinsamen Wohnung genötigt. Vor Gericht stritt der Angeklagte auch diese Anschuldigungen ab: «Zwischen meiner Frau und mir sind sicher harte Worte gefallen, aber ich habe ihr nie gedroht, ihr das Leben zu nehmen.» Auch zum Auszug aus der gemeinsamen Wohnung habe er seine Frau nicht genötigt. «Falls sie wirklich Angst gehabt hätte, hätte sie nicht noch zuerst zu Hause gepackt, bevor sie ins Frauenhaus gegangen ist.» Das alles sei «eine Inszenierung» seiner Frau gewesen, behauptete der Angeklagte. In einem zweiten Fall, der am gleichen Prozess verhandelt wurde, warf der Staatsanwalt dem Angeklagten vor, im Oktober 2006 in seiner Bar in Erstfeld einen Gast mit einem Baseballschläger am Kopf verletzt zu haben. Nach Darstellung des Staatsanwaltes hatte der Barbesitzer nach einem kurzen Wortwechsel mit dem Gast den Baseballschläger unter der Theke hervorgenommen und dem Opfer damit einen Schlag an den Kopf versetzt. Dieser erlitt eine Hirnerschütterung und eine Schädelprellung und war während zweier Wochen arbeitsunfähig. An der Erzählung des Opfers gebe es keine Zweifel. Auch die von der Verteidigung genannten Zeugen hätten den Angeklagten nicht entlasten können, führte der Staatsanwalt weiter aus. Der Angeklagte selber war sich keiner Schuld bewusst. Er habe dem Gast, der betrunken in seiner Bar mit Gegenständen um sich geworfen habe, in Notwehr einen Faustschlag versetzt. Erst danach habe er zum Baseballschläger gegriffen, um den randalierenden Gast zu warnen. «Das ist nichts, was ich nicht wieder machen würde. Ich habe nichts falsch gemacht», beteuerte der Barbetreiber vor Gericht. Warum ihn der Gast angezeigt habe, wisse er nicht. Allenfalls könnte eine Konkurrentin aus der Erstfelder Gastroszene dahinter stecken, mutmasste der Angeklagte. Ein weiterer Fall betraf die Drohung des Angeklagten gegen einen Polizeibeamten. Dieser sollte den Barbetreiber am 14. Februar aufgrund eines Vorführbefehls auf ein Amt bringen. Als der Polizeibeamte den Barbetreiber in seinem Restaurant nicht antraf, nahm dieser telefonisch Kontakt mit ihm auf und informierte ihn über den Vorführbefehl. Im folgenden Wortwechsel – so die Anklage – habe der Barbetreiber dem Polizisten zweimal damit gedroht, ihn zu erschiessen. Ein weiterer Polizeibeamter bestätigte in einer Vernehmung die Drohung. Der Angeklagte hingegen beteuerte vor Gericht seine Unschuld: «Diese Worte habe ich so sicher nicht gesagt.» Zwar seien harte Worte zwischen ihm und dem Polizeibeamten ausgetauscht worden, bedroht habe er ihn aber nie. Zudem würden sich die Aussagen der beiden Polizeibeamten widersprechen, so der Angeklagte. In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten unbedingt. Zudem soll der Angeklagte wegen der Verweigerung der Auskunftspflicht mit einer Busse von 500 Franken bestraft werden. Die Gewaltbereitschaft und die kriminelle Energie des Angeklagten hätten in der Vergangenheit stetig zugenommen, argumentierte der Staatsanwalt. Fast schon «wahnhaft» streite er alle Vorwürfe ab, obwohl sie von verschiedensten Personen zu verschiedensten Zeiten erhoben worden seien. «Die Vergehen des Angeklagten wiegen ausserordentlich schwer und müssen mit einer unbedingten Freiheitsstrafe geahndet werden», so der Staatsanwalt. Eine Geldstrafe sei für den dreifach vorbestraften Angeklagten nicht mehr angezeigt. Der Verteidiger forderte einen Freispruch in allen Anklagepunkten, wie er gegenüber dem «Urner Wochenblatt» erklärte. Der Verteidiger konnte sein Plädoyer aufgrund der langen Prozessdauer allerdings erst nach Redaktionsschluss halten. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.
Quellen / Literatur:

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Dienstag, 22. März 2011
Dätwyler Cables - 100 Urner Arbeitsplätze verschwinden ins Ausland
Angesichts des insgesamt guten Unternehmensergebnisses 2010 erstaunt die Massnahme am Standort Altdorf. Das enttäuscht den Urner Regierungsrat. Mit Dätwyler streicht erstmals ein Industriebetrieb mit Verweis auf die Frankenstärke beziehungsweise Euro-Schwäche im grossen Stil Stellen. So baut Dätwyler Cables in Altdorf rund 100 Arbeitsplätze ab. Dabei hat der Dätwyler Konzern 2010 insgesamt das Ergebnis deutlich verbessert. Der Umsatz nahm total um 17,6 Prozent auf 1,32 Milliarden Franken zu, wie die Konzernleitung am Dienstag, 22. März, an der Medienkonferenz in Zürich erklärte. Bei Dätwyler Cables wird von einer guten Auslastung und einem Umsatzwachstum von 6,5 Prozent berichtet. Das täusche auf den ersten Blick über den massiven Margendruck durch die Euro-Schwäche hinweg. «Eine deutliche Sprache spricht die Entwicklung der Gewinnmarge vor allem am Standort Altdorf», erklärt Johannes Müller, Leiter des Dätwyler Konzernbereichs Cables, gegenüber dem «Urner Wochenblatt». Trotz Massnahmen zur Kosteneinsparung resultiere am Standort Altdorf 2010 ein Verlust. Der Urner Regierungsrat reagiert mit Unverständnis auf diesen Schritt von Dätwyler Cables. Er verlangt umgehend ein klärendes Gespräch mit der Geschäftsleitung.
Quellen / Literatur: UW 22, 23.3.2011

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021