Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Samstag, 22. April 1905
Dienstmänner-Verordnung
Die Dienstmänner-Verordnung wird ergänzt. Zum Dienstmännerberuf gehört namentlich das regelmässige Stationieren auf Bahnhöfen, Landungsplätzen und auf öffentlicher Strasse zur Aufnahme von Dienstaufträgen. Die Angehörigen dieses Berufstandes haben deshalb eine Kopfbedeckung mit der Aufschrift "Dienstmann" zu tragen und sollen stets in ordentlicher Kleidung den Dienst verrichten. Zum Tragen eines Handgepäcks vom Bahnwagen bis zum Hotelomnibus oder zur Kutsche darf der Dienstmann 20 Rappen verlangen.
Quellen / Literatur:
LB UR Band 6, S. 209 ff.
-------------------------
|
|
DAS HEUTIGE DATUM
|