Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Mittwoch, 22. April 2015
Erstfeld steigt aus Alpbach-Kraftwerkprojekt aus
Der Verwaltungsrat der Gemeindewerke Erstfeld hat entschieden, das Kraftwerkprojekt am Alpbach (KW Erstfeldertal) nicht mehr weiterzuverfolgen.Die bestehende Absichtserklärung mit den Projektpartnern EWA und Kanton Uri wird gekündigt. Das erklärt Verwaltungsratspräsidentin Karin Gaiser Aschwanden an der offenen Dorfgemeinde Erstfeld. Gründe sind das wuchtige Ja der Erstfelder Bevölkerung zum Schutz der Trinkwasserquellen an der Urne, die Unsicherheiten im Strommarkt und die Grösse des Investitionsvolumens.
Wie es mit dem Wasserkraftprojekt im Erstfeldertal weitergeht, lasse sich zurzeit nicht beantworten. Die Urner Regierung erachte es mit Blick auf die Gesamtenergiestrategie Uri und das Schutz- und Nutzungskonzept erneuerbarer Energie (Snee) nach wie vor als sinnvoll, am Alpbach in irgendeiner Form Wasserkraft zu nutzen. Dabei stehe ausser Frage, dass die Wasserkraftnutzung nicht auf Kosten der Trinkwassernutzung gehen darf.
Zurzeit werde von kantonalen Fachstellen und von den zuständigen Bundesstellen abgeklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Doppelnutzung möglich wäre – also eine möglichst vollständige Nutzung des grossen Potenzial des Alpbachs mit gleichzeitigem Weiterbetrieb der Trinkwasserquellen
Quellen / Literatur:
UW 31, 25.4.2015, S. 3.
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Mittwoch, 22. April 2015
Hochwasserschutz: Uri ist für den Ernstfall gerüstet
Seit dem Unwetter im Jahr 2005 hat der Kanton Uri massiv in den Hochwasserschutz investiert – insgesamt 160 Millionen Franken werden dafür aufgewendet. Seit dem Ereignis vor fast genau zehn Jahren sind mittlerweile 80 Prozent des Hochwasserschutzprogramms umgesetzt. Insbesondere im Talboden sind die Arbeiten weit fortgeschritten – schon im nächsten Jahr sollen die letzten Arbeiten fertig sein. Dann sind besiedelte Gebiete gegen hundertjährige Hochwasser und sensible Industriegebiete im Talboden sogar gegen ein dreihundertjähriges Hochwasser geschützt.
Ein Ganzjahres-Pikettdienst wurde eingerichtet und es wurde ein Meldeschema erarbeitet, das in fünf Gefahrenstufen unterteilt ist.
Die Stufen reichen einerseits von 1 bis 3 – hier liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Ab der Gefahrenstufe 4 werden kantonale Fachstellen zugezogen und ab der höchsten Stufe 5 übernimmt der Kantonale Führungsstab die operative Leitung.
Quellen / Literatur:
UW 32, 25.4.2015, S. 19.
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Mittwoch, 22. April 2015
Obergericht befasst sich mit Vergewaltigungsvorwürfen
Das Urner Obergericht befasst sich bereits zum zweiten Mal mit einem umfangreichen Fall. Einem Urner wird vorgeworfen, zwischen 1998 und 2005 drei Frauen sexuell missbraucht zu haben. Eines der Opfer soll der Mann während fünf Jahren mehrfach vergewaltigt und sexuell genötigt haben. Gemäss Anklageschrift fanden die Übergriffe des heute 53-Jährigen unter anderem in der Wohnung der Frau, an deren Arbeitsplatz, in der eigenen Wohnung sowie auf einem Parkplatz statt.
Erst drei Jahre nach dem letzten Übergriff erstattete die Frau Anzeige. Sie war zum Zeitpunkt der Übergriffe psychisch angeschlagen. Zwei weitere Frauen soll der Beschuldigte gemäss Anklageschrift ebenfalls sexuell bedrängt, geschändet oder zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Diese Einzelübergriffe sollen in den Jahren 1999 und 2005 stattgefunden haben.
Im Juni 2012 hatte das Urner Landgericht den Beschuldigten der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen versuchten Vergewaltigung, der mehrfachen sexuellen Nötigung und der Schändung für schuldig gesprochen. Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren aus.
Das Obergericht bestätigte das Urteil ein Jahr später vollumfänglich. Anders das Bundesgericht. Es hob das Urteil mit Entscheid vom 18. Dezember 2014 auf. Während ein Grossteil der Beschwerden des Verurteilten abgewiesen wurde, erkannte das Bundesgericht in einem einzigen Fall der versuchten Vergewaltigung aus dem Jahr 2005 auf einen Fehler der Vorinstanz.
Dieser einzelne Tatbestand sei in der Anklageschrift nicht aufgeführt. Deshalb muss sich das Urner Obergericht erneut mit dem Fall befassen. Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Angeklagten wegen mehrfacher sexueller Nötigung statt versuchter Vergewaltigung schuldig zu sprechen. Das Strafmass soll dabei gleich bleiben.
Der Verteidiger fordert vor Obergericht einen vollständigen Freispruch für seinen Mandanten. Das Bundesgericht habe das Urteil vollständig aufgehoben. Deshalb habe das Obergericht auch einen völlig neuen Entscheid zu fällen.
Der Verteidiger rügt insbesondere, dass sein Mandant den mutmasslichen Opfern nie selber Fragen stellen konnte respektive mit ihnen konfrontiert worden sei. Das sei rechtswidrig. Zudem stütze sich das Gericht lediglich auf die protokollierten Aussagen der Opfer ab.
Im Bezug auf die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten zeichnete der Verteidiger an ganz anderes Bild des Tatbestandes. Sämtliche Vorwürfe seien aus der Luft gegriffen und entsprächen nicht der Wahrheit. So zog er die Glaubwürdigkeit der drei Opfer massiv in Zweifel.
Die Staatsanwältin wehrte sich gegen die Theorie des Verteidigers. Das Bundesgericht habe die Beweiswürdigung und die Feststellungen des Obergerichts zu den Aussagen der mutmasslichen Opfer nicht in Zweifel gezogen.
Der Beschuldigte selber beteuerte vor Gericht seine Unschuld.
Das Obergericht spricht den Angeklagten erneut schuldig Der 53-jährige Urner muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der Verurteilte beteuert im Prozess weiterhin seine Unschuld.
Quellen / Literatur:
UW 31, 25.4.2015, S. 2.
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Mittwoch, 22. April 2015
Spitzenbergsteiger Dani Arnold - Bestzeit am Matterhorn geknackt
Zum Auftakt der Saison am Matterhorn setzt der Urner Spitzenbergsteiger Dani Arnold einen neuen Meilenstein: Er klettert die Nordwand in 1 Stunde und 46 Minuten. Damit unterbietet er den bisherigen Rekord von Ueli Steck um 10 Minuten.
Quellen / Literatur:
UW 33, 2.5.2015, S. 9.
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Mittwoch, 22. April 2015
Toni Epp übernimmt das Präsidium
Toni Epp ist neuer Präsident der TCS-Sektion Uri. Er wird an der Generalversammlung der TCS-Sektion Uri einstimmig zum Nachfolger von Oskar Vollenweider gewählt, der nach fünf Jahren aus beruflichen Gründen seine Demission eingereicht hat.
Quellen / Literatur:
UW 30, 22.4.2015, S. 26.
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DAS HEUTIGE DATUM
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