Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Sonntag, 22. Dezember 2024
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Freitag, 22. Dezember 1893
Bundesbeiträge zur Verbesserung der Viehzucht
Die Bundesversammlung beschliesst Beiträge an die Förderung einer guten Zuchtstierhaltung, zur Verbesserung des Bestandes der weiblichen Zuchttiere (Kühe und Jungvieh) sowie Beiträge an die Bildung von Viehzuchtgenossenschaften und zur Prämierung von Zuchtfamilien und Zuchtbeständen unter dem Vorbehalt richtiger Zuchtbuchführung. Die Kantone erhalten die Beiträge gemäss ihrem Rindviehbestand. Hierzu soll alle fünf Jahre eine Viehzählung durchgeführt werden.
Quellen / Literatur:
Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund vom 22.12.1893, in: AS 1893, S. 209 ff.
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Freitag, 22. Dezember 1893
Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft
Neun Jahre nach dem gleichnamigen Bundesbeschluss erlässt die Bundesversammlung das Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund. Zielsetzungen und Massnahmen blieben grösstenteils unverändert. In mehreren Absätzen wird das staatliche Engagement verbindlicher formuliert als 1884. Der Möglichkeits-Modus wird allmählich zum Programm. Der Bund erhöht zudem seine finanziellen Beiträge (vor allem im Bereich Viehzucht) und tritt mit einem verstärkten Regulierungsanspruch auf. Er ordnet die Durchführung einer regelmässigen Viehzählung an, übernimmt deren konzeptionelle Leitung und überträgt den Kantonen den Auftrag, einen Teil der dafür erforderlichen Kosten zu übernehmen.
Quellen / Literatur:
BBl 1894 I 61 ff.; Wunderli Rahel, Berglandwirtschaft im Strukturwandel, Altdorf 2016, S. 183 f.
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DAS HEUTIGE DATUM
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