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Samstag, 24. Januar 2026

Mittwoch, 24. Januar 2007
Schweizer Filmpreis für Fredi M. Murer
Am Dienstag verfehlte Fredi M. Murer zwar noch die Oscar-Nominierung, doch am Mittwoch hat er mit seinem Erfolgswerk in Solothurn den "Schweizer Oscar" gewonnen. Der Hauptpreis wurde am Mittwochabend im Solothurner Konzertsaal von Bundesrat und Kulturminister Pascal Couchepin überreicht. Fredi M. Murers poetisches Wunderkind-Drama "Vitus" erzählt von einem hochbegabten Jungen, der sich nach einem Unfall wieder "normal" gibt, aber heimlich ein Doppelleben als Klaviervirtuose und millionenschwerer Internet-Börsenguru führt. "Vitus" ist einer der Schweizer Kinoerfolge des letzten Jahres. Der Film war für die Schweiz im Nominations-Rennen um den Oscar in der Kategorie "Bester nicht-englischsprachiger Film", hat aber am Dienstag die Nominationshürde knapp verfehlt. Fredi M. Murer (geboren 1940 in Beckenried) ist in Altdorf aufgewachsen. Zwie seiner Bekanntesten Filme sind strak mit dem Kanton Uri verknüpft. 1974 entsteht "Wir Bergler in den Bergen sind eigentlich nicht Schuld, dass wir da sind". Der Dokumentarfilm zeigt die Situation in drei Urner Seitentäler (Maderanertal, Schächental, und Göscheneralp). Zehn Jahre später dreht Fredi M. Murer den Spielfilm "Höhenfeuer" im Kanton Uri.
Quellen / Literatur: UW 7, 27.1.2007

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Mittwoch, 24. Januar 2007
Stellungnahme der Urner Regierung - Im Grundsatz ein Ja zur Rütlifeier am 1. August
Ja, aber ... sagt der Regierungsrat zum Projekt der Rütlikommission. Die 1.-August-Feier auf dem Rütli soll traditionell ablaufen und vereinfacht zugänglich sein. Uri richtet sein Augenmerk insbesondere auf die Sicherheit. Sollte die Rütlikommission ein verändertes Veranstaltungskonzept in Erwägung ziehen, zum Beispiel mit einem Frauentag, müsste ein neues Bewilligungsgesuch gestellt werden. Am 23. November 2006 unterbreitete die Rütlikommission der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft dem Regierungsrat das Projekt für die 1.-August-Feier 2007 auf dem Rütli. Sie ersuchte um Mitteilung der Einwände oder der sich daraus ergebenden Auflagen. Die Rütlikommission sieht eine traditionelle 1.-August-Feier vor, mit einer Rede als Mittelpunkt, die von Musikvorträgen umrahmt ist. Gegenüber dem Vorjahr sieht die Rütlikommission auch ein vereinfachtes Zutrittskontrollsystem vor. Empfehlungen und Auflagen Der Regierungsrat hat das Gesuch der Rütlikommission für die Durchführung der diesjährigen 1.-August-Feier im Grundsatz bewilligt, jedoch mit Empfehlungen und Auflagen. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen geregelt sein. Der Urner Regierungsrat richtet seine Überlegungen insbesondere auf die Aspekte der Sicherheit und damit auf das System der Zutrittskontrollen. So sollen die inhaltliche Gestaltung, die Organisation der Feierlichkeiten und die Durchführung der Zutrittskontrollen in der Verantwortung der Rütlikommission liegen. Der Kanton Uri sorgt für die öffentliche Ordnung und für die Sicherheit. Der Zutritt soll auch von Seelisberg her möglich sein. Bei einem Frauentag ein neues Bewilligungsgesuch «Mit einer klaren Aufgabenteilung und den verschiedenen Auflagen und Empfehlungen in der Bewilligung sind die Voraussetzungen geschaffen, um während der 1.-August-Feier Ruhe, Ordnung und Sicherheit wahren zu können», schreibt der Urner Regierungsrat in der Medienmitteilung vom 23. Januar. Es sei nun Sache der Rütlikommission, im Rahmen dieser Vorgaben die 1.-August-Feier zu planen und zu organisieren. Diese habe über die inhaltliche Gestaltung zu befinden. «Sollte sich zeigen», erklärt der Regierungsrat, «dass die Rütlikommission ein Veranstaltungskonzept wählt, das von der ursprünglichen Idee wesentlich abweicht (zum Beispiel mit einem Frauentag oder einem Schwingfest), hätte sie dem Regierungsrat Uri ein neues Bewilligungsgesuch zu unterbreiten.» So war denn in den vergangenen Tagen zu lesen, dass nach den Plänen von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey und Nationalratspräsidentin Christine Egerszegi vor allem Frauen teilnehmen sollen.
Quellen / Literatur: UW 6, 24.1.2007

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021