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Dienstag, 26. Juni 2012
Rütli - Busse wegen Hitlergruss
Das Landgericht Uri verurteilt einen 64-jährigen Westschweizer zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Er hatte an einer Rütlifeier die Hand zum Hitlergruss gehoben. Die 1.-August-Feier rechtsgesinnter Personen auf dem Rütli kommt einen 64-jährigen Westschweizer teuer zu stehen. Weil er beim Abspielen der alten Schweizer Nationalhymne den Arm zum Hitlergruss hob, verurteilte ihn das Landgericht Uri wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 50 Franken sowie zu einer Busse von 300 Franken. Die Probezeit für die Geldstrafe beträgt 3 Jahre. Zudem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten in der Höhe von 2045 Franken bezahlen. Die Verhandlung hatte am vergangenen Dienstag, 26. Juni, mit mehrstündiger Verspätung begonnen (nach Redaktionsschluss). Der Verurteilte war zu spät aus der Westschweiz angereist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quellen / Literatur: UW 48, 23.6.2012

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021