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Donnerstag, 26. Juni 2025

Mittwoch, 26. Juni 2013
Albert Köchlin Stiftung - «sagenhaft» erreicht 40’000 Kulturinteressierte
Das Kulturprojekt «sagenhaft» ist zu Ende. Die Verantwortlichen ziehen eine positive Bilanz. Nach zwei Monaten wird das Kulturprojekt «sagenhaft» mit einem Treffen der verantwortlichen Projektträger am 26. Juni, beendet. «Das Publikum zeigte ein grosses Interesse am Thema und den verschiedenen Produktionen», heisst es in der Medienmitteilung der Albert Köchlin Stiftung (AKS). Insgesamt fanden im Rahmen der 27 Projekte 231 einzelne Veranstaltungen statt. Gesamthaft 965 Innerschweizerinnen und Innerschweizer haben bei «sagenhaft» mitgewirkt. Trotz zeitweise sehr ungünstiger Wetterbedingungen wurden 25’783 Tickets für Theatervorstellungen und Konzerte verkauft. Dies entspricht einer durchschnittlichen Auslastung von 85 Prozent.
Quellen / Literatur: UW 49, 26.6.2013, S. 16.

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Mittwoch, 26. Juni 2013
Ein Freudentag für den «höchsten Urner»
Die Gemeinde Bürglen empfängt ihren neu gewählten Landratspräsidenten und feiert ihn gebührend - ein Fest mit viel Herzlichkeit, Musik und Freude. Mit Toni Moser leitet erstmals ein Politiker mit St.-Galler-Dialekt das Parlament. Der Landrat wählte den SP-Politiker aus Bürglen zum Landratspräsidenten. Am Abend wird er in seiner Wohngemeinde empfangen und gefeiert. Toni Moser bedankt sich bei der Bevölkerung für das Vertrauen. «Als ich vor 23 Jahren nach Bürglen kam, hätte ich mir nie träumen lassen, dass ich einmal Landratspräsident würde», sagt Toni Moser. Er habe in dieser Zeit viel Offenheit erleben dürfen. «Die Bürglerinnen und Bürgler haben mir als Zugewandertem, Mensch, Arzt, Politiker und Linker das Vertrauen geschenkt.» Zum neuen Vizepräsidenten wird der bisherige erste Stimmenzähler, Markus Holzgang (FDP, Altdorf), gewählt. Ihm rückt der bisherige zweite Stimmenzähler, Christian Arnold (SVP, Seedorf), nach. Neu in die Ratsleitung gewählt, und zwar als zweite Stimmenzählerin, wird Frieda Steffen (CVP, Andermatt). Toni Moser formuliert in seiner ersten Ansprache vor dem Landrat drei Wünsche für sein Präsidialjahr. Vom Landrat wünscht er sich eine lebhafte Streitkultur, von der Regierung Gelassenheit im Umgang mit dem Landrat und von den Medien eine kritische Berichterstattung
Quellen / Literatur: UW 50, 29.6.2013, S. 5.

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Mittwoch, 26. Juni 2013
Fleschsee - Alpenkiosk sorgt für Diskussionsstoff
Bärti Gisler will von seinem Vorpachtrecht Gebrauch machen und den Alpenkiosk ab kommendem Herbst betreiben. Wenn an schönen Wochenendtagen unzählige Wanderer oder Biker den Alpenkiosk beim Fleschsee aufsuchen wollen, stehen sie derzeit oft vor verschlossenen Türen. Der Grund: Der Pächterin Christina Strauchmann wurde per Ende September gekündigt, und sie ist auf der Suche nach einem neuen Pachtobjekt. Die Suche tangiere häufig auch das Wochenende, so die Pächterin. Neuer Pächter soll Bärti Gisler werden, auf dessen Alp die Infrastrukturbaute steht. Er besitzt ein Vorpachtrecht und hat dieses nun angemeldet. Christina Strauchmann ist ob der Kündigung enttäuscht und will diese anfechten.
Quellen / Literatur: UW 49, 26.6.2013, S. 2.

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Mittwoch, 26. Juni 2013
Pensionskasse Uri - Fiko-Antrag zur Überbrückungsrente chancenlos
Der Urner Landrat passt die Verordnung über die Pensionskasse Uri sowie die Verordnung über die Vorsorge der Regierungsratsmitglieder einstimmig den bundesrechtlichen Bestimmungen an. Oberstes Organ der Pensionskasse (PK) Uri ist künftig eine paritätisch zusammengesetzte Kassenkommission. Der Landrat behält weiterhin die Kontrolle über die finanziellen Verpflichtungen im Bereich des BVG. Die PK Uri erhält jedoch eine gewisse finanzielle Flexibilität, um auf die Herausforderungen des Zins- und Finanzmarktumfeldes und der demografischen Entwicklung reagieren zu können. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2014 in Kraft. Zu Diskussionen hatte ein Antrag der landrätlichen Finanzkommission geführt. Dieser wollte die freiwillige Überbrückungsrente bei der Pensionskasse Uri aufheben. Mit der Folge, dass sich die bei der PK Uri angeschlossenen Arbeitgeber nicht mehr finanziell an Frühpensionierungen müssten. Fiko-Präsident Markus Holzgang (FDP, Altdorf) machte vor allem volkswirtschaftliche Gründe für eine Streichung der freiwilligen Überbrückungsrente geltend. Während man schweizweit von einer Erhöhung des Pensionsalters wegen steigender Lebenserwartung und sich zuspitzenden Fachkräftemangel spreche, schaffe die Überbrückungsrente einen falschen Anreiz. In keiner Fraktion fand das Ansinnen eine Mehrheit. Verschiedentlich wurde von einem «Schnellschuss» gesprochen, sodass der Antrag deutlich mit 46:6 Stimmen abgelehnt wurde. Zuvor hatte die SVP-Fraktion jedoch ein Postulat eingereicht. Sie ersucht die Regierung darin um einen Bericht, der unter anderem die finanziellen und personellen Auswirkungen einer Streichung der Überbrückungsrente für den Kanton Uri hätte. Das Thema wird in Uri somit demnächst wieder aufs politische Tapet kommen.
Quellen / Literatur: UW 50, 29.6.2013, S. 2.

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Mittwoch, 26. Juni 2013
Ripshausen - Beschwerde gegen Regierung gutgeheissen
Die Regierung habe beim Verkauf der Stollenanlage Risphausen den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt – nicht aber die Finanzhaushaltsverordnung. Zum Schluss kommt die Staatspolitische Kommission des Landrates. Der Verkauf der Stollenanlage Ripshausen an die Korporation Uri gab in der Vergangenheit viel zu reden. Der Grund: Zwei private Bieter hatten für den Erwerb der Anlage ebenfalls ein Gebot abgegeben, das 170`000 Franken über demjenigen der Korporation Uri lag. Und nicht nur das: Die Regierung hatte der Korporation sogar eingeräumt, ihr anfängliches Gebot von 214`000 Franken nachträglich auf 330`000 Franken zu erhöhen. Zwei parlamentarische Vorstösse, eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht sowie eine Aufsichtsbeschwerde beim Landrat folgten. Auf die Beschwerde beim Obergericht wurde «wegen fehlender Zuständigkeit» gar nicht erst eingetreten. Nun hat die Staatspolitische Kommission (Stako) des Landrates die Aufsichtsbeschwerde behandelt. Das Fazit der Stako: Beim Verkauf der Stollenanlage Ripshausen und bei der Evaluation der Bewerbungen sind dem Regierungsrat Mängel unterlaufen. Deshalb sei die Aufsichtsbeschwerde gutzuheissen, so der Antrag der Stako an den Landrat. Dieser wird sich in der Session vom 26. Juni mit der Beschwerde befassen. Indem die Baudirektion der Korporation die Möglichkeit eingeräumt habe, ihren Preis nachträglich zu erhöhen, hat sie den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bewerber verletzt, so die Begründung der Stako. Zwar hätte der Regierungsrat aufgrund seiner Kompetenzen von Anfang an nur mit der Korporation verhandeln und dieser die Stollenanlage verkaufen können. Mit der öffentlichen Ausschreibung im Amtsblatt habe die Regierung aber auf dieses Vorgehen verzichtet und sich für den Grundsatz der Gleichbehandlung entschieden. «Er durfte nicht nach Belieben davon abweichen», so die Stako weiter. Nicht anwendbar sei hingegen – wie von den Beschwerdeführern vorgebracht – die Submissionsverordnung. Auch habe der Regierungsrat die Finanzhaushaltsverordnung nicht verletzt, hält die Stako fest. Diese verpflichte die Regierung zwar, bei einem Verkauf die wirtschaftlich günstigste Lösung zu wählen, «Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer ist der Preis aber nicht allein massgebend.» Mit Recht habe die Baudirektion auch die Kriterien Arbeitsplätze, Nachhaltigkeit und Auswirkungen des Projektes in die Bewertung miteinbezogen. Der Verkauf der Stollenanlage an die Korporation bleibt trotz Rüge gültig. Der Landrat kann den Entscheid der Regierung zwar bemängeln, ihn aber nicht aufheben.
Quellen / Literatur: UW 40, 25.5.2013

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Mittwoch, 26. Juni 2013
Stollenanlage: Regierungsrat entschuldigt sich für Fehler
Der Landrat hat die Aufsichtsbeschwerde bezüglich des Verkaufs der Stollenanlage Ripshausen gutgeheissen. Regierung und Parlament sind sich einig: Solche Fehler dürfen nicht mehr passieren. Beim Verkauf der Stollenanlage Ripshausen in Erstfeld für 330`000 Franken an die Korporation Uri sind dem Urner Regierungsrat Mängel unterlaufen. Zu diesem Schluss kam die Staatspolitische Kommission (Stako) des Urner Landrats in einem Bericht zu einer diesbezüglichen Aufsichtsbeschwerde. Ein Ehepaar, dessen 170`000 Franken höheres Gebot vom Regierungsrat nicht berücksichtigt worden war, hatte sich mit einer Beschwerde an den Urner Landrat gewandt. Am 26. Juni konnte sich der Urner Regierungsrat vor dem Landrat zur Sache äussern. Nachdem alle vier Fraktionen in ihren Eintrittsvoten den Regierungsrat für ihre Fehler offiziell rügten, entschuldigte sich Landesstatthalterin Heidi Z’graggen (CVP) im Namen der Regierung: «Der Regierungsrat bedauert, dass ihm im Verfahren Mängel unterlaufen sind und dass daraus für den betroffenen Anbieter Aufwendungen, Enttäuschung und Frustration entstanden ist.» Auch Markus Züst (SP), der als Baudirektor beim Verkauf der Stollenanlage federführend war, entschuldigte sich vor dem Landrat für die unterlaufenen Mängel, betonte aber, dass er nie unlautere Absichten verfolgt habe. Konkret stellte die Stako im Bericht zur Aufsichtsbeschwerde vor allem Mängel im Verfahren fest. Obwohl die Stollenanlage öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben worden war, hatte der Regierungsrat der Korporation Uri bereits zuvor ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Ausserdem konnte die Korporation Uri ihr anfängliches Gebot von 214`000 auf 330`000 Franken erhöhen. Die Stako kommt deshalb zum Ergebnis, dass beim Verkauf der Stollenanlage «nicht mit gleichen Ellen gemessen wurde». Dies widerspreche den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Transparenz sowie einem korrekten und fairen Verfahren, so die Stako. Nicht verletzt worden sei hingegen die Finanzhaushaltsverordnung, wie die Stako in ihrem Bericht weiter festhält. Zwar sei der Regierungsrat verpflichtet, bei einem Verkauf die wirtschaftlich günstigste Lösung zu wählen. «Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer ist der Preis aber nicht allein massgebend.» Am Entscheid des Regierungsrats ändert sich durch die Aufsichtsbeschwerde nichts. Der Landrat als Aufsichtsbehörde kann lediglich Mängel ermitteln, nicht aber Entscheide des Regierungsrats aufheben. Dem Regierungsrat wird aber empfohlen, den Beanstandungen bei künftigen Verfahren Rechnung zu tragen, «damit nicht mehr ein ungleicher Wettbewerb bei solchen Verfahren herrscht». – Der Urner Landrat hiess mit 59 Jastimmen bei zwei Enthaltungen die Aufsichtsbeschwerde sowie die Empfehlungen der Stako gut.
Quellen / Literatur: UW 50, 29.6.2013, S. 3.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021