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Dienstag, 27. Januar 2026

Freitag, 27. Januar 2006
Leistungsvereinbarung mit dem Kanton: Musikschule Uri erhält den Zuschlag
Ab dem 1. August tritt die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule in Kraft. Den Zuschlag für die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton hat die Musikschule Uri (MSU) erhalten. Der Verein Urmusica hat das Nachsehen. Andreas Bissig, Präsident der MSU ist erleichtert, Urmusica will eine Neubeurteilung. Ein Streit zwischen der Musikschule Uri und einigen Lehrpersonen sowie Eltern im Jahr 2003 hatte dazu geführt, dass im 2004 der Verein Urmusica gegründet wurde, der ebenfalls ein Musikschulangebot lancierte. Der Erziehungsrat erteilte darauf Urmusica einen eingeschränkten Leistungsauftrag. Am 28. September 2005 beschloss der Landrat die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule, die auf den 1. August 2006 in Kraft tritt. Der Regierungsrat musste deshalb neu mit einer anbietenden Organisation eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Am 11. November schrieb die Urner Regierung die Bewerbung um eine Leistungsvereinbarung öffentlich aus. Zwei Angebote wurden eingereicht: eines von der Musikschule Uri und ein Teilangebot von Urmusica, was zulässig war. Als Zuschlagskriterien wurden das Umsetzungs- und Qualitätssicherungskonzept, die sachliche und personelle Kompetenz sowie der Preis bewertet. Hierfür seien die beiden Angebote vergleichbar gemacht worden, heisst es in der Medienmitteilung der Regierung vom 27. Januar. «Gestützt auf die Auswertung anhand der Zuschlagskriterien zeigte sich eine deutliche Differenz zugunsten der Musikschule Uri. Deshalb hat der Regierungsrat ihr den Zuschlag zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung erteilt.»
Quellen / Literatur: UW 7, 28.1.2006

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021