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Dienstag, 27. Januar 2026

Montag, 27. Januar 2020
Bund verschärft Meldepflicht betreffend Coronavirus
Das «Urner Wochenblatt» bringt auf seiner «Letzten Seite» erstmals eine Meldung zum Coronavirus. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ergreift präventive Massnahmen gegen das Coronavirus. Ärzte und Laboratorien müssen Fälle mit Verdacht auf eine Corona- Infektion innerhalb von 2 Stunden den Kantonen und dem Bund melden. Zudem stehe das BAG mit Tourismusveranstaltern in Kontakt, die Gruppenreisen mit Gästen aus Asien in der Schweiz organisieren. Patrick Mathys, Leiter der Sektion Krisenprävention beim BAG, schätzt das Risiko einer Ansteckung in der Schweiz momentan als gering ein. Das könne sich im schlimmsten Fall allerdings rasch ändern. Besonders durch Reisen könne sich das Virus schnell ausbreiten. Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz gibt es derzeit jedoch noch keine. Zahlreiche andere Flughäfen haben Screening- Massnahmen für Passagiere aus Wuhan eingeführt. Das BAG rät im Moment nur von Reisen in die chinesische Stadt Wuhan ab. Für den Rest des Landes gibt es auf der BAG-Internetseite Reiseempfehlungen. Laut Eidgenössischem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sind der Schweizer Botschaft acht angemeldete Schweizer Staatsangehörige bekannt, die in der Stadt Wuhan leben. Die Hälfte der acht Personen seien jedoch nicht mehr vor Ort und die Verbliebenen wollen Wuhan nicht verlassen.
Quellen / Literatur: UW 8, 29.01.2020, S. 28.

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Montag, 27. Januar 2020
Das Aus für die Pläne auf dem Brüsti
Auf dem Brüsti gibt es dringenden Investitionsbedarf. Die Luftseilbahn Attinghausen- Brüsti AG, die Zgraggen Holding AG und die IG Brüsti haben sich deshalb zusammengetan, um ein Strukturprojekt auf dem Brüsti zu realisieren. Dieses sieht unter anderem eine Vergrösserung des Skigebietes, eine Erweiterung der Freizeitaktivitäten im Sommer und Winter, eine Sanierung des Bergrestaurants und des Skiliftes sowie eine Verbindungsbahn von der Seilbahn zum Skilift vor. Nun gibt die Luftseilbahn Attinghausen- Brüsti das Aus für das Strukturprojekt bekannt. Ein einzelner Grundstückbesitzer hat das Überspannrecht für die Verbindungsbahn verweigert wodurch das Gesamtprojekt nicht funktioniere.
Quellen / Literatur: UW 8, 29.01.2020, S.1, 2.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021