Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Sonntag, 27. März 1803
Erste Landsgemeinde nach der Helvetik
Unter dem Präsidium von Emanuel Jauch findet wiederum die erste Landsgemeinde zu Bötzlingen statt, wobei die neue mediationsmässige Regierung eingesetzt und Jauch als Pannerherr und Gesandter an die schweizerische Tagsatzung in Freiburg gewählt wird.
Quellen / Literatur:
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 79.
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Sonntag, 27. März 1803
Landsgemeinde beauftragt Landrat mit dem Vollzug klerikaler Sittenpostulate
Die Landsgemeinde beauftragt den Landrat mit dem Vollzug der klerikalen Sitten-Postulate.
Quellen / Literatur:
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 48.
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Sonntag, 27. März 1803
Richtlinien für die Besetzung und Tätigkeit der neuen Gemeindebehörden
Die einberufene Landsgemeinde genehmigt die bereits von der Landeskommission herausgegebenen Richtlinien für die Besetzung und Tätigkeit der neuen Gemeindebehörden. Der verarmte Kanton soll finanziell minim belastet werden. Mit einhelligem Mehr wählt die Versammlung den führenden Gegenrevolutionär Jost Anton Müller zum regierenden Landammann.
Quellen / Literatur:
Arnold, Helvetik, S. 359.
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Sonntag, 27. März 1803
Urner Landsgemeinde wird abgehalten
Alle Urner und Urschner Bürger, die das 20. Altersjahr erfüllt haben, versammeln sich zu Bötzlingen an der Gand zu einer Landsgemeinde. Diese wird in althergebrachter Form
und mit der gewohnten Feierlichkeit abgehalten; Kommissionspräsident Josef Emanuel Jauch führt den Vorsitz. Die Versammlung genehmigt die bereits von der Landeskommission herausgegebenen Richtlinien für die Besetzung und die Tätigkeit der neuen Gemeindebehörden. Es wird auch die Bestimmung gebilligt, dass jede Genossame wie vor der Revolution vier Mitglieder in den Landrat delegieren darf. In einer Reihe von Bestimmungen werden die Gehaltsansprüche und die Höhe der Sitzungsgelder der Kantonsbehörden festgesetzt. Dabei zeigt sich überall das Bemühen, die Besoldung tief anzusetzen oder den Gemeinden aufzulasten, um den verschuldeten Kanton möglichst wenig mit Lohnauszahlungen zu belasten. Schulmeister, Ärzte und Seherer durften nicht mehr aus der Kantonskasse entschädigt werden. Auch beim Personalbestand werden Einsparungen vorgenommen; es dürfen nur noch vier Landschreiber, sechs Fürsprecher
und vier Weibel einschliesslich des Waagmeisters ernannt werden und auf eine Wiedereinsetzung der früheren Landesrechner wird verzichtet. Nach der Festlegung der Gerichtsorganisation schreitet die Landsgemeinde zur Wahl der Landesvorsteher. Mit einhelligem Mehr wählt die Versammlung den führenden Urner Gegenrevolutionär Jost Anton Müller zum regierenden Landammann.
Die übrigen wichtigen Ämter des Kantons kommen fast ausschliesslich in die Hände zurück, denen sie 1798 entrissen worden simd. Altlandesstatthalter Alois Müller wwird Statthalter, Altsäckelmeister Franz Martin Schmid zum Säckelmeister und Altlandeshauptmann Anton
Maria Schmid zum Landeshauptmann gewählt. Obristwachtmeister Jauch wird zum Pannerherrn und neben dem regierenden Landammann Müller zum zweiten Tagsatzungsgesandten ernannt.
Quellen / Literatur:
Arnold, Helvetik, S. 358 f.
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DAS HEUTIGE DATUM
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