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Samstag, 27. Juli 2024

Mittwoch, 27. Juli 2011
Bundesgericht - Tourismusreglement erhält Unterstützung
Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Zweitwohnungsbesitzers ab und stützt das neue Gebührensystem im Tourismusreglement. Die IG Urserental hält an ihrem Kurs fest. Mit seiner Beschwerde gegen das neue Tourismusreglement in Ursern und die damit verbundene Tourismusabgabe ist ein Zweitwohnungseigentümer beim Bundesgericht abgeblitzt. Das neue Gebührensystem verstosse gegen «das Prinzip der Verhältnismässigkeit und Rechtsgleichheit», begründet er in seiner Beschwerde. Das Bundesgericht stützt nun mit dem Entscheid das neue Tourismusreglement in Ursern: Es sei zulässig, für die Tourismusabgaben Jahrespauschalen vorzusehen. Auf die Höhe der Pauschale ging das Bundesgericht nicht weiter ein. Auf dieses Urteil reagiert jetzt die IG Zweitwohnungseigentümer Urserental: «Der Beschwerdeführer ist kein Mitglied. Wir halten daher an unserem Kurs gegen überhöhte Gebühren fest», sagt Präsident Ruedi Herger gegenüber dem UW. Und solange keine «klaren Verhältnisse herrschen», will die IG keine Rechnungen bezahlen.
Quellen / Literatur: UW 58, 27.7.2011

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021