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Dienstag, 28. April 2026

Mittwoch, 28. April 2010
Neue Schätzwerte der Grundstücke bekannt
Am Mittwoch, 28. April, werden den Grundeigentümern die neuen Schätzwerte eröffnet. Über 90 Prozent aller Grundstücke sind bereits neu erfasst. Der Rest folgt noch in diesem Jahr. Für einige Grundstückseigentümer gibt es am Mittwoch, 28. April, dicke Post von der Finanzdirektion. Ihnen werden nämlich per Brief die neuen Schätzwerte eröffnet, die das Amt für Steuern seit 2007 erfasst hat. Konkret heisst dies, dass bei vielen sowohl der Vermögenssteuerwert als auch der Eigenmietwert erhöht werden, wie Finanzdirektor Markus Stadler am Montag, 26. April, vor den Medien erklärte: «Die Vermögenssteuerwerte steigen im Schnitt um 45 Prozent, die Eigenmietwerte um 8 Prozent an.» Besonders betroffen sind Einfamilienhäuser, bei denen die Erhöhung durchschnittlich 60 Prozent (Vermögenssteuerwert) beziehungsweise 15 Prozent (Eigenmietwert) beträgt. Bei der seit 2007 laufenden allgemeinen Neuschätzung der Grundstücke sind bisher über 90 Prozent der 17 500 Urner Grundstücke neu bewertet worden. «Lücken bestehen vor allem noch in den Gemeinden Altdorf, Bauen und Flüelen sowie bei Liegenschaften, die im Winter schlecht oder gar nicht erreichbar sind», erklärte Pius Imholz, Vorsteher des Amtes für Steuern. Bis Ende 2010 wolle man diese Lücken schliessen. «Zudem werden wir Neubauten erst gegen Ende des Jahres einschätzen.» Riesige Unterschiede Nicht für alle bedeutet die Neuschätzung aber eine Erhöhung des Vermögenswertes. «Die Unterschiede zwischen und selbst innerhalb der Gemeinden sind aber riesig», betonte Markus Stadler. Der Schätzwert einiger Grundstücke sei sogar gesunken, doch insgesamt würden die Werte steigen. Gründe dafür gibt es einige. Markus Stadler: «Man darf nicht vergessen, dass die letzte Neuschätzung bereits 17 Jahre zurückliegt. Je länger man wartet, desto grösser werden die Unterschiede bei den Schätzwerten.» Pius Imholz fügte noch weitere Erklärungen an: «Grundstücke werden neu nach dem vollen und nicht mehr nach dem sogenannten ‹billigen› Verkehrswert bewertet. Die Neuschätzungen berücksichtigen auch die Anpassungen der Boden-, Bau- und Mietpreise an die heutige Marktsituation sowie die vielen An-, Um- und Ausbauten der letzten Jahre.» Zudem seien die Mietpreise seit 1993 um durchschnittlich 15 Prozent angestiegen. Für die Neuschätzung noch ohne Auswirkung sei aber das Tourismusresort in Andermatt, wie Pius Imholz erklärte. Zwar gebe es in Andermatt gewisse Spekulationen im Bereich des Grundbesitzes, doch habe sich das nicht in den Schätzwerten niedergeschlagen: «Wir liegen mit den Schätzwerten grösstenteils immer noch um rund 15 Prozent unter den aktuell gehandelten Verkaufspreisen.» Steuergesetzrevision soll entlasten Die Neuschätzung der Grundstücke spült zusätzlich rund 3,85 Millionen Franken in die Kassen von Kanton, Gemeinden und Landeskirchen, wie Regierungsrat Markus Stadler ausführte. «Im Rahmen der Totalrevision des Steuergesetzes, die im Juni vom Landrat behandelt wird, wollen wir einen Teil der Mehreinnahmen wieder an die Urner Bevölkerung zurückgeben.» Konkret soll gemäss Steuergesetzvorlage der Abzug vom Eigenmietwert für selbstbewohntes Eigentum von 20 auf 25 Prozent erhöht werden. «Auch der Vermögenssteuersatz soll von 2,6 auf 2,1 Promille gesenkt werden.» Diese zwei Massnahmen habe der Regierungsrat aufgrund der Erkenntnisse im Laufe der Neuschätzung in die Revision mit aufgenommen, erklärte Finanzdirektor Markus Stadler. Nach Neuschätzung und Steuergesetzrevision rechnet der Regierungsrat mit einem Netto-Steuerausfall von rund 2,5 Millionen Franken. Ab 2011 in Kraft Die neuen Schätzwerte und der neue Eigenmietwert treten gemäss Beschluss des Regierungsrates auf den 1. Januar 2011 in Kraft. «Für die Steuerpflichtigen relevant werden die neuen Werte für die Steuererklärung 2011, die im Januar 2012 versandt wird», betonte Pius Imholz. Wer mit der Neuschätzung nicht einverstanden sei, könne innert 30 Tagen bei der kantonalen Schätzungskommission Einsprache erheben. «Wichtig ist, dass die Einsprache begründet ist und einen Antrag enthält. Das erleichtert und beschleunigt die Behandlung der Einsprache», so Pius Imholz.
Quellen / Literatur: UW 32, 28.4.2010

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021