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Donnerstag, 29. Januar 2026

Donnerstag, 29. Januar 2015
I. W. wird aus der Haft entlassen
Seit über vier Jahren sitzt I. W. in Untersuchungshaft. Nun wird er aus der Haft entlassen. 1551 Tage und 11 Stunden hat er hinter Gitter verbracht. Nachdem das Bundesgericht im Dezember 2014 das Urteil gegen den Erstfelder Barbetreiber aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen hat, stellte sein Verteidiger ein Haftentlassungsgesuch an das Urner Obergericht. Dieses entschiedet: I. W. wird aus der Haft entlassen. Die Haftentlassung wird allerdings mit Auflagen erteilt. So wird eine Ausweis- und Schriftensperre gegen I. W. ausgesprochen. Der Erstfelder Barbetreiber darf ausserdem die Schweiz nicht verlassen. Und es ist ihm verboten, Kontakte mit den Parteien und anderen Verfahrensbeteiligten zu pflegen. Wo er nun seine neu gewonnene Freiheit verbringt, will I. W. nicht verraten. Eine Rückkehr nach Uri aber schliesst er aus – ein Entscheid, der auch seinen Auflagen des Gerichts förderlich sein dürften.
Quellen / Literatur: UW 8, 31.1.2015, S. 3.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021